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Photovoltaik-Einspeisevergütung und Einspeisezusage 2012

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Eingestellt 25, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wie läuft es mit der Einspeisevergütung und Einspeisezusage in diesem Fall?

Ich habe einige Fragen zum EEG: Ich habe bereits eine PV-Anlage mit 29,44 kWp am 1.12.2009 in Betrieb genommen. Im September 2011 hat mein Elektriker bei der EON Bayern einen Netzverträglichkeitsprüfung für zusätzliche 45 kWp auf dem gleichen Grundstück beantragt (keine genaueren Angaben zur Anlage). Die Einspeisezusage (privates Kabel zum Trafo) habe ich im September 2011 mit Gültigkeit bis zum 28.02.2012 erhalten. Ende Januar 2012 habe ich einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung dieser Einspeisezusage gestellt. Ein EON-Mitarbeiter hat mich dann Anfang Februar 2012 angerufen und mir mitgeteilt, dass er die Einspeisezusage bis zum 28.05.2012 verlängert. 1. Habe ich ein Anschlussbegehren, dass die Einspeisevergütung von Anfang 2012 rechtfertigt ? 2. Welche Einspeisevergütung bekomme ich, wenn die Module mit Wechselrichter bis zum 28.05.2012 montiert habe, das private Kabel zum Trafo aber noch nicht ? 3. Welche Einspeisevergütung bekomme ich, wenn die Module mit Wechselrichter und privatem Kabel bis zum 28.05.2012 montiert habe, EON aber das private Kabel zum Trafo aber noch nicht angeschlossen bzw. den Zähler noch nicht gesetzt hat ? 4. Kann ich die Einspeisezusage noch mal verlängern lassen bis zum 31.06.2012, ohne dass ich den Anspruch auf die Einspeisevergütung von Anfang 2012 verliere ? Vielen Dank im Voraus

   

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Beantwortet 3, Mai 2012 von Uwe Ilgemann (27 Punkte)

Vorausgesetzt, dass die EEG-Novelle in den nächsten Tagen im Bundestag beschlossen wird, gilt folgendes: Das Anschlussbegehren wurde nachweislich vor dem 24.2.2012 gestellt. Aus diesem Grund erhält die Photovoltaik-Anlage die alte Vergütung des Jahres 2012, wenn Sie bis 30.6.2012 in Betrieb geht. Die Art der Inbetriebnahme richtet sich nach den neuen Gesetz, d.h. die Module müssen fest auf den Dach montiert sein und die Wechselrichter müssen installiert und mit den Modulen verbunden sein. Vermutlich sind die Voraussetzungen für die neue Regelung der Inbetreibnahme erfüllt, wenn Sie die Anlage bis zum Wechselrichter vollständig installiert haben und einmal Strom erzeugt wurde. Mit Sicherheit kann man das aber derzeit nicht sagen. Ein Restrisiko bleibt.

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