Guten Tag,
ich beabsichtige eine Photovoltaik-Flächenanlage auf einer Fläche zu errichten, welche gemäß FNP eine "Fläche zur Versorgung, zu Verwertung / Beseitigung von Abfall und Abwasser, sowie zur Entgegenwirkung des Klimawandels" darstellt. Im gültigen Bebauungsplan ist die Fläche als GE ausgewiesen. Einschränkungen oder Erläuterung zum Thema Photovoltaik gibt es nicht.
Halten Sie die Anlage für baurechtlich genehmigungsfähig? Die EEG-Förderfähigkeit wurde separat geprüft.
Vielen Dank vorab
MFG
D. Christopher