Hallo, Ihre Frage ist ohne genaue Größenordnung der Anlage und den näheren Umständen nicht so einfach zu beantworten.
Ich vermute es geht um eine Anlage zur Netzeinspeisung in entsprechender Größenordnung (>1 kWp).
Ich empfehle eine Anfrage beim Bauamt oder and die Clearingstelle EEG - je nach Hintergrund Ihrer Frage. Ansonsten sollte ein Fachanwalt für Baurecht die Frage nach der Genehmigungspflicht beantworten können. Zu beachten ist auch ein einzuhaltender Abstand zur Grundstücksgrenze (Grenzbebauung, Baulastabstand).
Störung der Nachbarn (und evtl. Streit mit denen) ist ein Thema für den Milieuschutz - ja, so eine Einrichtung gibt es bei unseren Behörden.
Vielleicht helfen die Hinweise weiter.
Bei dem Investitionsrisiko würde ich die Fragen richtig adressieren und mir Rechtssicherheit holen - auch auf die Gefahr hin, dass Sie das Projekt in der gewünschten Form aufgeben müssen.
Viel Erfolg, Ralf Meyerhof