Laut Gesetzesvorlage besteht für Anlagenbetreiber die vor dem 24.02 ein Netzbegehren gestellt hatten eine Fristverlängerung.
Die Frage lautet was ist ein Netzbegehren?
Reicht eine Einspeiseanfrage beim Energieversorger aus, oder muß schon eine Einspeisezusage vorliegen oder muß die Anlage mit allen technischen Daten angemeldet sein.
Selbst Nachfragen beim Energieversorger konnten diese wichtige Frage nicht beantworten.