Die im Link von Nicole Münzinger genannten Vergütungssätze sind bei Anlagen zwischen 10 und 40 kWp gemittelt. D.h. für die ersten 9,99 kWp gibts den höchsten Satz, für die darüber liegende Leistung den 2. Satz.
Beispiel Gesamt Leistung der Anlage 15 kWp, IBN 1.12.2013
Vergütungssatz : (10*13,88 ct/kWh + 5*13,17 ct/kWh)/15 = 13,64 ct /kWh
Es ist weiterhin zu beachten, dass bei diesen Anlage nur 90% des Ertrags mit dieser Einspeisevergütung vergütet werde. Den sollte eigenverbraucht werden oder man erhält mur den gemittelten Monatsmarktwert.