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REMIT-Pflichten für Mieterstrom?

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Eingestellt 21, Mai 2016 in Photovoltaik von Alex

Hallo zusammen,

ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Es geht um REMIT-Pflichten bei Mieterstrom-Versorgung. Wir planen seit geraumer Zeit, die Versorgung unserer Mieter mit Sonnenstrom vom Dach und Reststrom aus dem Netz. Komplizierte Materie, aber wir haben das von langer Hand geplant und weitestgehend ausbaldowert. Nun haben wir durch Zufall auf der Internetseite des Contracting-Verbandes VfW gelesen, dass durch den Zukauf von Reststrom von einem Energieversorger und dessen Weiterverkauf durch uns an die Mieter, auch wenn es nur um geringe Mengen geht (z.B. 20.000 kWh im Jahr), eine REMIT-Registrierungs- und Meldepflicht entsteht (für den zu- und weiterverkauften Reststrom). Normalerweise soll REMIT Großhandelsmengen regulieren (> 600GWh pro Jahr bzw. Anlagen > 20 Megawatt!). Jetzt sieht es aber wohl so aus, dass auch diese Kleinstmengen bei der Mieterstromversorgung betroffen sind. Und dann wollen diese Dienstleister (sog. RRMs) wohl z.T. 1.800€ pro Jahr für eine Meldung, die daraus besteht, Liefermenge und Preis anzugeben. Das begreift doch keiner! Unser Energieversorger, von dem wir Reststrom dazukaufen wollen, weiß auch nicht so richtig Bescheid.

Weiß hier jemand mehr dazu?

Vielen Dank schon mal!

   

1 Antwort

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Beantwortet 31, Mai 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)
Bei den von uns bei der Energiewendeplaner GmbH begleiteten Projekten arbeiten wir des öfteren mit dem Dienstleister "localpool.de" bzw. "buzzn.net" zusammen. Die haben angekündigt im Rahmen ihrer Dienstleistung für "localpools" auch die REMIT-Meldungen durchzuführen. Nachfolgend ein Auszug aus der Info von localpool:

Neben dem Gespenst der Stromsteuer ist noch ein weiteres namens „REMIT Meldepflicht für Wiederverkauf von Strom“ unterwegs, was alles das Mieterstromgeschäft nicht einfacher macht.

Für die PV-Betreiber bedeutet das: das Reststromlieferverhältnis muss als Wiederverkäufer und nicht als Letztverbraucher geschlossen werden. Dies hat möglicherweise auch Einfluss auf die darin enthaltene oder nicht enthaltenen EEG-Umlage bzw. Umsatzsteuer (wegen reverse-Charge Verfahren).

Daneben sind sowohl vom Localpool-Stromgeber als auch von Reststromlieferanten zwei gleichlautende, sogenannte REMIT-Spiegelmeldungen zu erstellen und über einen RRM-Meldedienstleister abzusetzen.

Auf der Seite des Localpools werden die einmaligen/regelmäßigen REMIT-Meldungen Bestandteil unserer Dienstleistung sein, sobald juristische Klarheit bei der Ausgestaltung des Gesetzes herrscht.

Auf der Seite des Reststrombezugs als Wiederverkäufer ist ebenfalls die entsprechende Spiegelmeldung bei Wahl des Lieferanten buzzn gratis mit enthalten.

Fragen Sie daher andere in Frage kommende Reststromlieferanten, ob sie
  1. den Localpool auch als Wiederverkäufer beliefern können
  2. und Ihnen die notwendige REMIT-Spiegelmeldung ebenfalls gratis erstellen

Ich hoffe, dass zukünftig auch noch weitere Dienstleister und Stromanbieter Mieterstrom unterstützen! (Denn von der Bundesregierung kann man derzeit keine positiven Impulse für die Energiewende erwarten - nur Bremsmanöver und Störfeuer.)

Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit, Mieterstromprojekte über andere Dienstleister bzw. Öko-Stromhändler wie z. B. Polarstern, Naturstrom, Lichtblick etc. zu machen. Auch sehr gut, weil wenig Aufwand für den PV-Betreiber!

Wir lassen uns von der Bundesregierung und Energiewirtschaft nicht unterkriegen! Solarstrom vom eigenen Dach ist langfristig besser als Netzstrom! :-)

Kommentiert 2, Jun 2016 von AlexN (11 Punkte)
Danke für Ihre Antwort. So ganz verstehe ich sie jedoch nicht.

Nochmals zur Erläuterung: EEG-Umlage, Stromsteuer und Umsatzsteuer sind andere Themen - das ist soweit für uns alles ok.

Uns stellt sich ausschließlich die Frage, ob eine Registrierungs- und Meldepflicht für den von uns bei einem EVU eingekauften und dann an die Mieter (zusammen mit dem erzeugten Solarstrom) wiederverkauften "Reststrom" besteht (insofern sind wir ja automatisch Wiederverkäufer des Reststroms und nicht Letztverbraucher). Wenn eine solche Pflicht besteht, braucht man dafür den sog. RRM.

Wenn ich Sie nun richtig verstehe, kann man bei Ihren Dienstleistern Reststrom dazukaufen und der Dienstleister macht dann die "REMIT-Spiegelmeldung" kostenlos, richtig? Aber muss ich als Einkäufer des Reststroms diese Meldung nicht ebenfalls, wiederum über einen eigenen RRM, machen (deswegen ja "Spiegelmeldung", weil beide Seiten sie machen müssen)? Und das kostet mich ja dann sicherlich auf jeden Fall etwas, oder nicht?

Wo und wie findet man RRMs, die diese Meldung günstig machen können? Es geht ja im Prinzip nur um einen Meldung pro Jahr mit einem festen Preis und einer festen (und geringen) Strommengen.
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

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