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Führt Eigentümerwechsel zum Verlust des Bestandsschutzes einer Photovoltaikanlage?

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Eingestellt 18, Mär 2016 in Photovoltaik von Anonym

Zitat eines VNB zur Datenerhebung im Stromverteilnetz: "Bestandsschutz-Regelungen schützen nur das berechtigte Vertrauen desjenigen, der die Bestandsanlage für eine Eigenerzeugung genutzt hat und sind nicht übertragbar. Ein Eigentümerwechsel führt daher zum Verlust des Bestandsschutzes, wenn nach diesem Stichtag eine andere natürliche oder juristische Person die Stromerzeugungsanlage zur Eigennutzung betreibt als vor diesem Stichtag."

Dazu kann ich in allen EEG-Veröffentlichungen leider nichts finden. 

Ist diese Aussage wahr und auf welche §§ fundiert diese?

   

2 Antworten

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Beantwortet 20, Mär 2016 von Andreas Horn (517 Punkte)

Diese Frage ist derzeit nicht eindeutig geklärt - das EEG ist hier einfach qualitativ extrem schlecht.

Ich zitiere:

Das EEG wird bei der Eigenversorgung vom Förderinstrument zur Bremse.

Zum Teil ist dies auf die Vielzahl offener Fragen zu Begriffen wie "Betreiber", "Verbraucher" und "Stromlieferung" zurückzuführen. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten damit, wenn ein Familienvater als Elektrizitätsversorgungs-unternehmen gelten soll, weil die Oma in der Einliegerwohnung Strom aus der Familien-Solaranlage verbraucht, eine WEG mit Gemeinschafts-Stromerzeugungsanlage oder ein  Gemeinschaftsbetrieb keine Eigenversorger sein sollen, während das gleiche Haus in der Hand einer einzigen "juristischen Person" als Eigenversorgung zu organisieren ist. 

Wir gehen diese Fragen bereits heute an. Aber wir brauchen Verbündete. Machen Sie mit!

... sagt der Solidarfonds Eigenversorgung auf der Seite www.info-eeg.de, den ie Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V. zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung, Informationsaustausch und Führung von Musterprozessen von Eigenversorgern gegründet hat.

Der Verein Sonnenkraft Freising e. V., dem ich vorstehe, hat sich dieser Initiative als Träger angeschlossen. Über die DGS oder uns können Sie beim Solidarfonds beitragen, die Rechtsfragen durch Begutachtungen etc. voranzubringen. Mein Eindruck ist, dass Solidarfonds schon jetzt - obwohl bisher nur im kleinen Kreis beworben - bereits sehr großes Interesse findet und wir auch inhaltlich gut vorankommen.

Für eine vernünftige Arbeit  braucht der Solidarfonds in jeden Fall dringend Unterstützung möglichst vieler Betreiber und Eigenversorger. Seien Sie auch solidarisch und machen Sie mit!

Auch viele Betreiber heutiger Volleinspeiseanlagen werden in einigen Jahren Eigennutzer! Somit sollten Sie schon heute dafür sorgen, dass die Rechtslage für Eigennutzer in Zukunft klar ist - und Eigenverbrauch vom Gesetzgeber nicht unnötig behindert wird.

Mit sonnigen Grüßen

Andreas Horn
(Vorstand von Sonnenkraft Freising e. V.)

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Beantwortet 21, Mär 2016 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)

Moin, moin,


die Frage die Sie hier stellen, sollten Sie demjenigen stellen, der Ihnen den Bescheid zugestellt hat.

DIE sollen Ihnen die §§ nennen, da VNB's und EVU's dort öfter in "Argumentationsprobleme" kommen,
könnte es sein ...................

Hatte ich bei haltlosen "Behauptungen" oder sinnfreien Forderungen schon öfter, nachdem ich die
entsprechenden Vorschriften und §§ nachgefragt hatte, war das "Thema" erledigt. Das hat sogar
beim Finanzamt geklappt, da mußte ich nur noch etwas mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen
"Unkenntnis der hausinternen Rundschreiben" drohen.

Also: Spiess umdrehen !!

mfg  tugu


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