Diese Frage ist derzeit nicht eindeutig geklärt - das EEG ist hier einfach qualitativ extrem schlecht.
Ich zitiere:
Das EEG wird bei der Eigenversorgung vom Förderinstrument zur Bremse.
Zum Teil ist dies auf die Vielzahl offener Fragen zu Begriffen wie "Betreiber", "Verbraucher" und "Stromlieferung" zurückzuführen. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten damit, wenn ein Familienvater als Elektrizitätsversorgungs-unternehmen gelten soll, weil die Oma in der Einliegerwohnung Strom aus der Familien-Solaranlage verbraucht, eine WEG mit Gemeinschafts-Stromerzeugungsanlage oder ein Gemeinschaftsbetrieb keine Eigenversorger sein sollen, während das gleiche Haus in der Hand einer einzigen "juristischen Person" als Eigenversorgung zu organisieren ist.
Wir gehen diese Fragen bereits heute an. Aber wir brauchen Verbündete. Machen Sie mit!
... sagt der Solidarfonds Eigenversorgung auf der Seite www.info-eeg.de, den ie Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V. zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung, Informationsaustausch und Führung von Musterprozessen von Eigenversorgern gegründet hat.
Der Verein Sonnenkraft Freising e. V., dem ich vorstehe, hat sich dieser Initiative als Träger angeschlossen. Über die DGS oder uns können Sie beim Solidarfonds beitragen, die Rechtsfragen durch Begutachtungen etc. voranzubringen. Mein Eindruck ist, dass Solidarfonds schon jetzt - obwohl bisher nur im kleinen Kreis beworben - bereits sehr großes Interesse findet und wir auch inhaltlich gut vorankommen.
Für eine vernünftige Arbeit braucht der Solidarfonds in jeden Fall dringend Unterstützung möglichst vieler Betreiber und Eigenversorger. Seien Sie auch solidarisch und machen Sie mit!
Auch viele Betreiber heutiger Volleinspeiseanlagen werden in einigen Jahren Eigennutzer! Somit sollten Sie schon heute dafür sorgen, dass die Rechtslage für Eigennutzer in Zukunft klar ist - und Eigenverbrauch vom Gesetzgeber nicht unnötig behindert wird.
Mit sonnigen Grüßen
Andreas Horn
(Vorstand von Sonnenkraft Freising e. V.)