Meine Frau hat im März 2014 eine PV-Anlage angeschafft und im September 2014 einen Batteriespeicher nachgerüstet. Nun will das Finanzamt Ihr die Umsatzsteuer nicht zurückerstatten, da der Speicher nur zur Erhöhung des Eigenverbrauchs dient und keine unternehmerische Funktion hat. Nun haben wir folgendes interessantes Geschäftsmodell: Da die PV-Anlage inkl. Speicher ihr gehört und Sie den ins Netz eingespeisten Strom an die Netzwerke verkauft, will Sie den quasi eigenverbrauchten Strom aus PV-Anlage und oder Speicher an mich also Ihren Ehemann verkaufen. Da das Einfamilienhaus inkl. der PV-Anlage sowohl ihr und mir gehört wären das ja auch unterschiedliche rechtliche Personen. Hätte zur Folge, dass der Speicher auf jeden Fall eine unternehmerische Funktion hat und das Finanzamt die UST zurückerstatten muss. Nachteil zusätzliche Einnahmen.
Meine Fragen wären nun: Muss bzw. erkennt das Finanzamt dieses Modell an? Was ist mit der EEG-Umlage? Muss man diese berechnen und abführen? Welchen Preis muss ich mindestens berechnen? Welchen Strom muss ich berechnen, nur den Strom den ich aus dem Speicher entnehme? Habe ich hierbei was nicht bedacht?