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Photovoltaik-Strom an Ehepartner verkaufen?

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Eingestellt 28, Feb 2016 in Speicher von Axel Fritzen (16 Punkte)

Meine Frau hat im März 2014 eine PV-Anlage angeschafft und im September 2014 einen Batteriespeicher nachgerüstet. Nun will das Finanzamt Ihr die Umsatzsteuer nicht zurückerstatten, da der Speicher nur zur Erhöhung des Eigenverbrauchs dient und keine unternehmerische Funktion hat. Nun haben wir folgendes interessantes Geschäftsmodell: Da die PV-Anlage inkl. Speicher ihr gehört und Sie den ins Netz eingespeisten Strom an die Netzwerke verkauft, will Sie den quasi eigenverbrauchten Strom aus PV-Anlage und oder Speicher an mich also Ihren Ehemann verkaufen. Da das Einfamilienhaus inkl. der PV-Anlage sowohl ihr und mir gehört wären das ja auch unterschiedliche rechtliche Personen. Hätte zur Folge, dass der Speicher auf jeden Fall eine unternehmerische Funktion hat und das Finanzamt die UST zurückerstatten muss. Nachteil zusätzliche Einnahmen.

Meine Fragen wären nun: Muss bzw. erkennt das Finanzamt dieses Modell an? Was ist mit der EEG-Umlage? Muss man diese berechnen und abführen? Welchen Preis muss ich mindestens berechnen? Welchen Strom muss ich berechnen, nur den Strom den ich aus dem Speicher entnehme? Habe ich hierbei was nicht bedacht?  

   

2 Antworten

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Beantwortet 29, Feb 2016 von Martin Schorlies (950 Punkte)

Hallo Herr Fritzen, 

Juristerei lasse ich anderen. Jedoch technisch fallen Sie dann doch aus dem Selbstaufbrauch raus und dürfen Netzentgelt, eeg-umlage und Steuer entrichten... Fraglich wann Sie dann die Amortisation dieses Modells erreichen, wenn der Anlagenbetreiber ungleich dem Endverbraucher ist. 

Aber auf die finale Lösung bin ich sehr gespannt.

MfG

Martin Schorlies 

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Beantwortet 3, Mär 2016 von Jürgen König (394 Punkte)

Hallo Herr Fritzen,

bei einem nachträglichen Einbau der Batterie ist ein Vorsteuerabzug nur möglich, wenn Sie wenigstens zehn Prozent des gespeicherten Stroms  unternehmerisch nutzen – das heißt ins Netz eingespeisen oder anderweitig verkaufen. 

Meines Wissens nach kann über die Teilnahme an einem Schwarmstromprojekt (z.B. Lichtblick u.a.), für das Sie ein Entgelt beziehen, diese unternehmerische Nutzung dargestellt werden.

MfG, König


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