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Wenn man sich auf einen Mietstromvertag einlässt, gibt es dann eine Möglichkeit da wieder rauszukommen?

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Eingestellt 3, Feb 2016 in Photovoltaik von Anonym

Wenn man einen günstigeren Anbieter findet? Ich meine damit die Photovoltaik-Pakete, welche einem angeboten werden, welche man monatlich abbezahlt.

   

1 Antwort

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Beantwortet 3, Feb 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

In § 309 Nr. 9 BGB ist festgeschrieben, dass ein Vertragsverhältnis keine länger bindende Laufzeit von zwei Jahre beinhalten darf. Somit sollte es nach unserer Rechtsauffassung trotz Mietvertrag jedem unbenommen bleiben, nach dieser Zeit den Stromanbieter zu wechseln.

Kommentiert 13, Mär 2016 von Olaf Harjes (27 Punkte)
Moin

Ich verstehe die Frage eigentlich eher in Richtung PV-Anlage Mieten.
Kommentiert 14, Mär 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
In jedem Vertrag müssen Regelungen zur Kündigung des Vertragsverhältnic festgeschrieben sein.

Hierzu eine allgemein gültige Aussage ohne Blick in den speziell geschlossenen Vertrag zu treffen, ist sicher nicht möglich.
Kommentiert 21, Mär 2016 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin Frau Jung,

ich unterstelle (wie Olaf vermutlich auch), der "Mieter" meint MEP.

Olaf hast Du ein PDF greifbar und kannst das mal an Frau Jung mailen? Ich könnte es erst morgen einscannen.  Also mitgenommen hatten wir welche.

lg   tugu
Kommentiert 21, Mär 2016 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
und NEIN, normalerweise kommt man dort nicht mal durch den eigenen TOD raus.

lg  tugu
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