Hallo Herr König,
soweit es mir bekannt ist liegt die Vergütung nicht auf den Modulen, sondern der Anlage in Verbindung mit ihrem Betriebsart.
Auch ich habe seiner Zeit rund ein Gw Module in Betrieb genommen, bevor die Eeg-anderung mit dem Ort des Verbleibs kam. Diese waren jedoch bereits für die geplante Anlage bereit gestellt und der Verzug witterungsbedingt. Was ich mal als Ursache zur Frage verstehe,- das Towabohu der damaligen EEG -Bestimmungen...
Ich schätze, dass die Module auf ein Dach verbaut werden könnten, so als ob sie frisch vom Werk kämen. Und dann kann auch die Vergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme durchaus höher sein, als die jetzige.
Aber z.B. Eine Freilandanlage z.B. mit einer Lagerhal zu unterbauen um dann die Dachvergütung des Inbetriebnahmezeitpunkts der Freiflächenanlage zu bekommen schätze ich als eher erfolglos ein.
Aber das wäre eher über die Clearingstelle EEG zu prüfen.
MfG
Martin Schorlies