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Wir müssen dem Abwürgen der Energiewende durch das EEG entschlossen entgegentreten

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Eingestellt 29, Okt 2015 in Energiewende von Michael Vogtmann (237 Punkte)

In einer Einladung eines regionalen Verbands der Energie- und Wasserwirtschaft wurde getitelt: „Jetzt geht es den ‚Schwarzbrennern‘ leider an den Kragen“. Was geschieht derzeit in Deutschland? Dient das EEG mittlerweile als Schützenhilfe für die Gegner der Energiewende? Die Erhebung von EEG-Umlage auf Erneuerbaren-Strom führt jedenfalls zu absurden Ergebnissen.

Im Bereich der dezentralen Versorgung läuft die Erhebung der EEG-Umlage jetzt an. Hierbei zeigt sich eine ausufernde und für viele Anlagenbetreiber überraschende Hand-habung der Umlagepflicht durch die Netzbetreiber. Unserem DGS Landesverband gehen Hilferufe von Betroffenen zu, die erhebliche Probleme bei der Umlageerhebung offenbaren. Nach den uns vorliegenden Anschreiben eines Netzbetreibers soll zum Beispiel eine umlagepflichtige Stromlieferung vorliegen, wenn eine Familie den aus der Anlage eines Elternteils stammenden Strom im gleichen Haus verbraucht. Viele Netzbetreiber erkennen auch bei rein formalen Personenunterschieden keine Eigenversorgung an.

Auch die gemeinschaftliche Nutzung einer Anlage, wie bei der Gemeinschaftsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wird von einigen Netzbetreibern in Stromlieferverhältnisse zerteilt. Das ist aber das Gegenteil der Intention des Gesetzgebers. Das Gesetz schließt den gemeinschaftlichen Betrieb einer Anlage zur Eigenversorgung nicht aus. Denn es gibt gute rechtliche Gründe, den Verbrauch durch die eigene Familie ebenso wie innerhalb einer Hausgemeinschaft oder eines Gemeinschaftsbetriebes bei der EEG-Umlage zu begünstigen, wenn der Strom aus Erneuerbaren Energien stammt. Mit Unterstützung unseres Vereins führt die Kanzlei Nümann + Siebert bereits einen Musterprozess hierzu.

Auf dem DGS-Expertenforum am 12. November in Nürnberg zu Direktvermarktung und Direktverbrauch wird die Stellungnahme der DGS zum geplanten Leitfaden der Bundesnetzagentur vorbereitet. Wer als Anlagenbetreiber betroffen ist oder Hilfe benötigt, kann sich hier einbringen oder unabhängig hiervon bei der DGS Franken oder direkt bei der Kanzlei Nümann + Siebert melden. Für Mitglieder bieten wir auch einen kostengünstigen „EEG-Umlagecheck“ an. Verbände, die die Kräfte in Bezug auf die Vielzahl der Rechtsfragen rund um den Eigenverbrauch bündeln möchten, sind uns ebenfalls höchst willkommen. Wir müssen die Kräfte konzentrieren.

Read more: http://www.pv-magazine.de/meinung/blogdetails/#ixzz3pxW6f0VO


   

1 Antwort

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Beantwortet 30, Okt 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Guten Morgen Herr Vogtmann,

ich kann Ihren Ausführungen nur zustimmen. Ich habe mich Heute erneut über einen Bericht gewundert, in dem die Import-Zölle für die schleppende Umsetzung der Energiewende, vor allem im Bereich Photovoltaik, verantwortlich gemacht werden.

Da ich selbst vor allem kleinere PV-Anlagen mit bisher maximal 100 kWp errichte ( also alle Anlagen als Eigenverbrauchsanlagen seit dies möglich ist ) stelle ich mir folgende Frage:

Wie kann irgend jemand unterstellen, die Import-Zölle würden den Ausbau der Photovoltaik begrenzen, ohne gleichzeitig die Relationen klar darzustellen. Immerhin verteuern die Import-Zölle eine PV-Anlage und so mit die Strom-Erzeugungskosten um maximal 10%. Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erhöht die Gesamtkosten für eine kWh selbst verbrauchter Strom z.B. in einem Mieterstrommodell um bis zu 50%. Da frage ich mich wirklich, wo wir für den weiteren Erfolg der Energiewende ansetzen müssen.

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