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Ein Sportverein hat eine Photovoltaikanlage und verpachtet sein Vereinsheim.

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Eingestellt 15, Jul 2015 in Photovoltaik von Anonym

Wenn ein Sportverein eine Photovoltaikanlage ohen Zuschüsse selbst errichtet hat und finanziert hat, darf er diesen Strom auf die Pächter der Vereinsgaststätte umlegen, ohne dass die EEG-umlage anfällt.

   

2 Antworten

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Beantwortet 15, Jul 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Wenn die Pächter nicht Betreiber der Solaranlage sind, werden diese leider EEG-Umlagepflichtig. 

Der Sportverein bleibt Betreiber der Anlage und verkauft seinen Strom an Dritte (hier: Pächter). Nach § 60 EEG 2014 ist auf jede verkaufte Kilowattstunde die volle EEG-Umlage zu entrichten.

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Beantwortet 15, Jul 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

bitte auf der Seite des DGS-Franken nachsehen. Dort gibt es verschiedene Varianten zur Anlagenpacht bzw. Anlagen-Teilmiete für die PV-Anlage. So könnten Sie die EEG-Umlage auf jeden Fall entweder verhindern oder zumindest auf die reduzierte EEG-Umlage beschränken.

http://www.dgs-franken.de/

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