Wenn die Pächter nicht Betreiber der Solaranlage sind, werden diese leider EEG-Umlagepflichtig.
Der Sportverein bleibt Betreiber der Anlage und verkauft seinen Strom an Dritte (hier: Pächter). Nach § 60 EEG 2014 ist auf jede verkaufte Kilowattstunde die volle EEG-Umlage zu entrichten.