Die Automobilhersteller müssen in der EU ab 2020 schärfere Klimaauflagen für Neuwagen einhalten, bekommen bei der Umsetzung aber mehr Zeit als ursprünglich geplant. Das EU-Parlament stimmte am 25. Februar 2014 in Straßburg für diesen Kompromiss. Bei neuen Autos soll die Obergrenze für den Ausstoß von CO2 ab 2021 auf 95 Gramm pro gefahrenen Kilometer (g/km) gesenkt werden. Dabei müssen ab 2020 bereits 95 Prozent der Flotte diesen Wert unterschreiten. Ab 2015 soll der zulässige Grenzwert zunächst bei 130 g/km liegen. Die neuen Bestimmungen sollen für Hersteller gelten, die pro Jahr mehr als 1.000 Fahrzeuge produzieren. Supercredits für Neuwagen, die weniger als 50 g/km ausstoßen, werden nur zwischen 2020 und 2022 gewährt: 2020 zählen sie doppelt, 2021 wird der Faktor 1,67 angerechnet, 2022 dann der Faktor 1,33. Weitere Informationen zum Beschluss des EU-Parlaments finden Sie hier.
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Markus Emmert