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Das Ergebnispapier Effizienzrichtlinie und EEG ist noch nicht rechtswirksam

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Eingestellt 23, Feb 2012 in Energiewende von Anonym

Ist das Ergebnispapier Effizienzrichtlinie und EEG denn ab sofort gültig?

Muss das nicht erst vom Parlament beschlossen werden?

   

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Beantwortet 24, Feb 2012 von Christina Bönning (32 Punkte)

Zur Änderung der Vergütung bedarf es eines Gesetzes, das in dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren erlassen wird (Beschluss Bundestag, Beschluss Bundesrat, Unterschrift Bundespräsident und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).  Das Gesetz wird nicht zum 09.03. in Kraft treten. Inwieweit es eine Rückwirkung enthält, inwieweit diese dann verfassungsrechtlich zulässig ist und inwieweit das Gesetz Übergangsregelungen enthalten wird, wird man dann beurteilen müssen. Zumindest erkannte der Gesetzgeber 2010 an, dass bei Freiflächenanlagen eine Übergangsregelung notwendig ist und deshalb eine Übergangsregelung erforderlich war.

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