Hallo Herr Rößler
die Bundesnetzagentur ist da wohl die falsche Stelle, wenn müßte es www.clearingstelle-eeg.de sein.
Alternativ könnten Sie auch selber eine Rechnung an den Netzbetreiber stellen.
Hierzu müßten Sie natürlich Ihre Forderung ermitteln, Sie könnten sich z. B. an Ihrer letzen Abrechnung orientieren.
Vorteil wäre hier, dass Sie bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren einleiten könnten.
Oder eine Mahnung an den Netzbetreiber stellen mit dem Hinweis, dass Sie einen Drittunternehmer mit der Abrechnung beauftragen würden und die Kosten in Rechnung stellen werden. Oft hilft es auch wenn man hier über einen Anwalt schreibt, dann wird meist reagiert ( kostet aber leider Geld...).
Zur Frage wann der Netzbetreiber zahlen muss sollten Sie in Ihren Netzanschlussvetrag schauen, den Sie mit dem Netzbetreiber abgeschlossen haben . Dort wird geregelt, wann und wie die Abrechnung erfolgt.
Im EEG finden Sie unter Paragraph 16 lediglich die Formulierung dass die Vergütung zu zahlen ist, genaue Termine sind hier meines Wissens nicht festgesetzt, dass regeln Sie individuell bei Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber.
Vieleicht sollten Sie auch in Zukunft, wenn Sie hier für sich eine gewisse Sicherheit haben wollen, auf monatliche Abschläge umstellen. Dieses Begehren können Sie ja auch an den Betreiber herantragen, da er sich diesem nicht verschließen kann.
Viel Erfolg
Sonnige Grüße
Erik Liebert