Grundsätzlich hat Ihr Installateur eine richtige Aussage getroffen. Die heutigen Anlagen und Komponenten sind auf die Wetterverhältnisse in unseren Breitengraden angepasst. Hier sollte eigentlich nichts passieren.
Dennoch kann bei besonders widrigen Verhältnissen etwas passieren.
1. Garantie
Sollte eine Garantie bestehen, so haben Sie hier mit Sicherheit die Möglichkeit einen entsprechenden Ersatz über Ihren Installateur zu erhalten. Bitte achten Sie darauf, dass etwaige Ein- und Ausbaukosten nicht inkludiert sind. Anspruch besteht nur für das beschädigte Bauteil.
Ausnahme wäre hier allerdings, wenn die Herstellerrichtlinien zum Auf- oder Anbau des Gerätes nicht eingehalten wurden. Dann wird auch eine Garantie selten etwas nutzen.
2. Versicherung
Auch diese würde in Betracht kommen, wenn die Garantie abgelaufen wäre.
Im Rahmen einer Solaranlagenversicherung würden Sie den nötigen Ersatz und auch den entgangenen Gewinn aus nicht produziertem Strom erhalten.
Doch auch hier gehen einige Versicherer soweit, dass diese verlangen, dass die Wechselrichter an einem Wetter geschütztem Ort installiert werden. Also eine Überdachung, eine Box, ein separater Raum, etc.
In einer Wohngebäudeversicherung würde ein solcher Schadenfall schwer zu bedienen sein, da keine Leitungswasserschaden vorliegt und die Elementarschäden nur begrenzten und mit hohen Selbstbeteiligungen versehenen Versicherungsschutz bieten.