Ich betreibe ein PV-Anlage (27kWp, Baujahr 2009) auf einem Schuldach und speise in das Netz der Schule ein. Damit die Leistung und Abrechnung kaufmännisch-bilanziell verechnet werden kann, brauche ich angeblich eine besondere Messung.
Das EVU berechnet mir nun folgende Zählergebühren auf der Jahresrechnung:
Messstellenbetrieb 240€
Messung 120€
Messung 4-Quadrantenzähler 20€
Messstellenbetrieb 4-Quadrantenzähler 40€
Preis für Abrechnung 240€
Abrechnung 4-Quadrantenzähler 40€
Summe: 700€
Kann das so in Ordnung sein? Immerhin sind das ca. 7% der Einspeisvergütung nur für die Zählergebühr.
Hat nicht die Clearingstelle festgelegt, dass das EVU keine Gebühr für die Abrechnung verlangen darf?
Was kann ich dem EVU sagen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.