Der Antwort von Herrn Seltmann ist nur noch zuzufügen, dass die Eigenverbrauchs-Vergütung auch nachträglich beansprucht werden kann. Der Solarstrom-Eigenverbrauch musste nicht mit dem Tag der Inbetriebnahme eingerichtet werden. Die Höhe des Eigenverbrauchsbonus wurde jedoch mit dem Inbetriebnahmedatum festgelegt und gilt für 20 Jahre zzgl. der verbleibenen Monate des Inbetriebnahmejahres.
Zu beachten ist auch: Wenn der Eigenverbrauch erst nach dem 1. August 2014 eingerichtet wurde, wird die EEG-Umlage fällig - wenn ein Dritter, der nicht Anlagenbetreiber ist, den Solarstrom verbraucht, sogar zu 100%.