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Wie ist es mit dem Eigenverbrauch von PV-Strom auf einem gemietetem Dach?

+1 Punkt
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Eingestellt 20, Okt 2014 in Photovoltaik von Anonym
Die PV-Anlage ging 2011 auf einem gemieteten Dach ans Netz. Das Haus hat mehrere Mieter. Einer von Ihnen möchte den Strom direkt abnehmen. Gibt es dann noch eine Vergütung des Netzbetreibers für diesen direkt gelieferten Strom, oder zahlt nur der Direktabnehmer?

Viele Grüße

Stefan
   
Kommentiert 23, Okt 2014 von Jürgen Eiselt (128 Punkte)
Es gibt noch eine Option für den Mieter: eine Balkon/Fassadenanlage. Diese "kleinen" Photovoltaikanlagen arbeiten unabhängig von der Dachanlage und speisen nur in den Haushaltsstrom. Eine Rückeinspeisung in das Stromnetz ist nicht vorgesehen. Damit gibt es keine Probleme mit dem Netzbetreiber und den EEG-Verbot der Drittvermarktung.
Die Verbindung erfolgt über eine beliebige Steckdose im Haushalt. Die Module sind mit Wechselrichter und teilweise Stromspeicher ausgestattet, was eine Hausstromreduzierung von 5% bis 25% bewirkt
Die Probleme mit dem Brandschutz der vorangegangenen Generationen sind beseitigt.
Kommentiert 23, Okt 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin, moin,

ich widerspreche ja ungerne, aber die Überhitzungsproblematik entsteht u.U. im Kabelnetz zwischen Einspeisung und "Sicherungskasten", also in der Gebäudeinstallation durch die 2-seitige Einspeisung aber den Überlastschutz (Sicherung), der nur auf einer Seite vorhanden ist.

mfg  tugu
Kommentiert 23, Okt 2014 von Jürgen Eiselt (128 Punkte)
Im MOment weiss ich nicht von welchem Hersteller Sie sprechen. Ich habe ein Bild gesehen, wo der Geschäftsführer vom Marktführer zusammen mit dem VDE-Vorsitzenden sich händeschüttelndender Weise abbilden lassen. Unten drunter war ein Artikel mit der Überschrift: Brandschutz bei Balkonkraftwerken gelöst.
Die Maßnahmen waren soweit ich mich erinnern kann: 1) Sicherstellung, dass keine Einspeisung in das Netz erfolgt (Controler) 2) Installation nur durch einen Elektrofachmann mit höher ausgelegter Sicherung 3) Ausführliche Inbetriebsanleitung und Hinweisinfos auf mögliche Schäden bei falscher Anwendung.
Ich müsste den Artikel raussuchen, aber ich glaube Ihre Frage beantwortet zu haben (außer Ihre Frage zielt auf Produkte eines anderen Herstellers)
Kommentiert 23, Okt 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin Herr Eiselt,

unter Punkt 2 haben Sie das Problem genannt. Die Problematik liegt in der Installation, nicht unbedingt an dem Micro-Anlagen-Hersteller / Produkt.

"Plug-In"-Systeme werden "einfach" in eine vorhandene Steckdose eingesteckt und speisen dort ein.
Nun ist das Standard-Kabel, welches in der Wand verlegt ist, für max. 16A ausgelegt und entsprechend in der Verteilung abgesichert. D.h. aus dem Netz können problemlos 16 A "in" diese Leitung irgendwohin (bel. Verbraucher) fließen.
Speise ich diese Leitung jetzt von einer anderen Stelle mit 4 Standard-Modulen (soweit sind einige Micro-Anlagen kaskadierbar) ein, könnten "rein theoretisch" 16A vom Netz und ca. 5A aus der Anlage über die Leitung (zu irgendwelchen Verbrauchern) fließen und die Leitung unzulässig erwärmen. Ein Sicherungsautomat würde dabei nicht auslösen.
D.h. die netzseitige Sicherung müßte kleiner werden, um den Strom entsprechend zu begrenzen.

lg  tugu

2 Antworten

+3 Punkte
Beantwortet 23, Okt 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Der Antwort von Herrn Seltmann ist nur noch zuzufügen, dass die Eigenverbrauchs-Vergütung auch nachträglich beansprucht werden kann. Der Solarstrom-Eigenverbrauch musste nicht mit dem Tag der Inbetriebnahme eingerichtet werden. Die Höhe des Eigenverbrauchsbonus wurde jedoch mit dem Inbetriebnahmedatum festgelegt und gilt für 20 Jahre zzgl. der verbleibenen Monate des Inbetriebnahmejahres.

Zu beachten ist auch: Wenn der Eigenverbrauch erst nach dem 1. August 2014 eingerichtet wurde, wird die EEG-Umlage fällig - wenn ein Dritter, der nicht Anlagenbetreiber ist, den Solarstrom verbraucht, sogar zu 100%.
Kommentiert 23, Okt 2014 von Stefan Heimrich (11 Punkte)
Vielen Dank für die sehr informativen Antworten. Besonders dass die EEG-Umlage fällig ist, war mir nicht klar.
Kommentiert 24, Okt 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
stimmt! danke für die Ergänzungen
+2 Punkte
Beantwortet 21, Okt 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Wenn die Anlage berechtigt ist, die Vergütung für eigenverbrauchten Strom zu bekommen (gilt für Anlagen bis einer bestimmten Größe, die zwischen 2009 und März 2012 in Betrieb genommen wurden), dann wird diese Vergütung unabhängig davon bezahlt, wer den Strom vor Ort verbraucht. Also auch wenn ein Dritter und nicht der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt verbraucht.
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