Hallo Herr Harder,
da stimmt aber irgend etwas nicht.
Ihr Eigenverbrauch bei einer 4 KWp Anlage mithin wahrscheinlich rund 3500 KWh Erzeugung beträgt nur 10-15 KWh?
Also nur ein Gegenwert von 3-5 € in Avacon Bezugstarifen? Das kann doch nicht sein.
Meinen Sie den Eigenverbrauch des Wechselrichters aus Stand By der ja neuerdings seit diesem Jahr von den Energieversorgern berechnet wird obwohl er ja wahrscheinlich gar nicht anfällt? (Vergleichen Sie hier einmal den Stand Inbetriebnahme und den Stand jetzt wenn dies gemeint ist, er sollte sich nicht unterscheiden).
Zu dieser Diskussion finden Sie hier im Forum und auch auf den Seiten des SfV einiges, diese "Rückstromzählergebühr" ist unrechtmäßig, hierzu gibt es auch von den EEG Clearingstelle Aussagen und wenn Sie hierzu jetzt einen Vertrag abschließen sollen sollten Sie auf jeden Fall mit dem Hinweis der Stellungnahme der Clearingstelle widersprechen und nicht zahlen. Avacon kann hier nichts machen ausser drohen. Dieses leidige Thema haben leider aktuell Tausende von Anlagenbetreibern, avacon versucht hier nur die Leute zu verunsichern und abzufassen. (Stichwort Suchmaschine:Zählergebühr Rückstrom EEG)
Ich gehe bei einer Anlage von 2001 davon aus, dass Sie keinen Eigenverbrauch haben sondern eine Volleinspeiseanlage.
Freundliche Grüsse
Erik Liebert