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Muss ich einen Stromhändler für die Lieferung von ca. 10-15 kEh/Jahr (Eigenverbrauch PV-Anlage-erbaut 2001)

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Eingestellt 10, Aug 2014 in Photovoltaik von Klaus Harder
Bisher wurde der Eigenverbrauch der PV-Anlage (10-15 kWh/a) dem Energieversorger gemeldet. Für den Zähler, durch EV gestellt, zahle ich monatlich ein Messpreis von 2 Euro (e on/Avacon). Ab 2014 soll ich für die 2001 errichtete Anlage einen eigenen Stromliefervertrag abschließen. Die Anlage hat eine installierte Leistung von 4 kWp. Ist Avacon laut Gesetz verpflichtet, so zu handeln, obwohl es sich um eine geringfügige Abnahme handelt?
   

1 Antwort

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Beantwortet 21, Aug 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Hallo Herr Harder,

da stimmt aber irgend etwas nicht.

Ihr Eigenverbrauch bei einer 4 KWp Anlage mithin wahrscheinlich rund 3500 KWh Erzeugung beträgt nur 10-15 KWh?

Also nur ein Gegenwert von 3-5 € in Avacon Bezugstarifen? Das kann doch nicht sein.

Meinen Sie den Eigenverbrauch des Wechselrichters aus Stand By der ja neuerdings seit diesem Jahr von den Energieversorgern berechnet wird obwohl er ja wahrscheinlich gar nicht anfällt? (Vergleichen Sie hier einmal den Stand Inbetriebnahme und den Stand jetzt wenn dies gemeint ist, er sollte sich nicht unterscheiden).

Zu dieser Diskussion finden Sie hier im Forum und auch auf den Seiten des SfV einiges, diese "Rückstromzählergebühr" ist unrechtmäßig, hierzu gibt es auch von den EEG Clearingstelle Aussagen und wenn Sie hierzu jetzt einen Vertrag abschließen sollen sollten Sie auf jeden Fall mit dem Hinweis der Stellungnahme der Clearingstelle widersprechen und nicht zahlen. Avacon kann hier nichts machen ausser drohen. Dieses leidige Thema haben leider aktuell Tausende von Anlagenbetreibern, avacon versucht hier nur die Leute zu verunsichern und abzufassen.  (Stichwort Suchmaschine:Zählergebühr Rückstrom EEG)

Ich gehe bei einer Anlage von 2001 davon aus, dass Sie keinen Eigenverbrauch haben sondern eine Volleinspeiseanlage.

Freundliche Grüsse

Erik Liebert
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