Hallo, S. Fischer,
zu Ihrer Frage folgendes: Unter Repowering versteht man "den Austausch des Generators" um durch einen neuen, leistungsstärkeren (weil weiterentwickelten) an gleicher Stelle mehr Leistung zu erzielen.
Das EEG in der Fassung von 2012 stellt dazu folgendes fest: (§3, Abs 5) Der Austausch des Generators oder sonstiger baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. Das ist schon mal ein Grundsatz, der das Recht auf Höhe und Dauer der zum Inbetriebnahmezeitpunkt geltenden Einspeisevergütung festhält.
Desweiteren wurden die Gründe spezifiziert, die zum Austausch der Generatoren (sprich: Module) berechtigen: (§32,Abs 3)....auf Grund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls.
Dies interpretiere ich (z.T. aus Erfahrung) so: die alten defekten (weil über die Maße degradiert) sind durch neue zu ersetzen. Da bei einer 5 oder mehr Jahre alten Anlage auf derselben Fläche mit Modulen Stand der Technik heute ca 20 % Mehrleistung erzielt werden kann, gilt für den Leistungsanteil der alten Anlage die Vergütung aus dem Jahr 2009 (zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme) für den Leistungsteil, der jetzt mehr erzielt wird, gelten wie für einen neuen Anlagenteil die Vergütungsregeln von heute (Neuer Vertrag, neue Inbetriebnahme).
Beispiel: Die 2009 in Betrieb genommene Anlage hatte 20 kWp (125 Module à 160 Wp); ausgetauscht werden sie nun durch 125 Module à 200 W - Anlagenleistung neu also 25 kWp. Der Anlagenteil bis 20 kWp läuft mit (was war das nochmal gleich 2009 etwa...) 0,26 € /kWp - die neu dazugkommenen 5 kWp speißen zu den aktuell geltenden Bedingungen ein bzw. liefern für Eigenverbrauch.
Was dann machen mit den ausgetauschten "alten" Modulen? Es hieß, die Degradation also die aktuelle Leistung wurde gemessen. Da kann man also von "geprüften Gebrauchten" sprechen. Es gibt dafür einen Secondhand-Markt, aber auch manche NGO nimmt diese Module sicher gerne als Spende, um ein Projekt in südlichen Ländern mit einer günstigen PV-Anlage auszustatten. Auch möglich: diese Module in einer (oder mehreren) nicht geförderten Anlage unterzubringen. Dafür eignen sich Inselanlagen oder diese neuen Plug-in Systeme.
Im EEG neuester Fassung sind zum Thema Generatoraustausch meines Wissens keine Änderungen vorgenommen woorden.
Diese Antwort gebe ich nicht als Jurist, wohl aber als Praktiker der gerade im PV--Repowering einige Erfahrung gesammelt hat. Sollte diese Antwort nicht weit genug gehen, stelle ich für Erfahrungsaustausch und detailiertere Auskünfte gerne meine E-Mail Adresse zur Verfügung:
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