Hallo pv_im_web,
das sollte mir mal passiern, dass mein VNB mir Abschlagszahlungen leisten will, ohne dass ich einen Vertrag geschlossen habe...und dann nicht auf Rückzahlung besteht.
Mal ersthafter:
Der VNB unterliegt hier einem s.g. Kontahierungszwang, d.h. es muss die Energie aufgenommen und auch vergütet werden. Demgegenüber haben Sie durch konkludentes Handeln (liefern der Energie) letzendlich doch ein Vertragsverhältnis begonnen, sogar mit Regelmäßigkeit und nach HGB.
Die Abschlagszahlungen haben sich auf Grund der einfacheren Verwaltung bewährt. Aber Grundsätzlich dürfen Sie natürlich erbrachte Leistungen abrechnen, jedoch darf es Sie dann nicht wundern, wenn eine Gegenrechnung für erhöhten Verwaltungsaufwand an Sie gerichtet wird, die dann mit den Zahlungen an Sie verrechnet werden kann.
Rechnungen Vernichten sollte man grundsätzlich erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (5 Jahre), empfehlenswert ist es jedoch 10 Jahre einzulagern, parallel zu den steuerrelevanten Unterlagen.
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum ein Jurist, der sich präziser dazu äußern möchte, da ich nur aus Erfahrungen und Texten aus Wirtschaftsrechtvorlesungen zehren kann.
MfG
Martin Schorlies