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Zwang des VNB zur Annahme von Abschlagszahlung rechtens?

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Eingestellt 28, Jul 2014 in Photovoltaik von pv_im_web
Hallo, mein VNB möchte einseitig und ohne mein Einverständnis (kein Vertrag geschlossen) auf Abschlagszahlung umstellen. Ich möchte weiterhin monatlich abrechnen und Rechnungen stellen. Damit bin ich bisher gut gefahren. Und so möchte ich das auch forführen.
Darf der VNB das?

Trotz meiner monatlichen Rechnungen bekomme ich weiterhin Gegenrechnungen von meinem VNB. Diese ignoriere ich - ich bin Verkäufer und stelle meine Rechungen.
Darf ich die Rechungen vom VNB vernichten?

Vielen Dank für Ihre Antwort
   

1 Antwort

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Beantwortet 29, Jul 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Hallo pv_im_web,

das sollte mir mal passiern, dass mein VNB mir Abschlagszahlungen leisten will, ohne dass ich einen Vertrag geschlossen habe...und dann nicht auf Rückzahlung besteht.

Mal ersthafter:
Der VNB unterliegt hier einem s.g. Kontahierungszwang, d.h. es muss die Energie aufgenommen und auch vergütet werden. Demgegenüber haben Sie durch konkludentes Handeln (liefern der Energie) letzendlich doch ein Vertragsverhältnis begonnen, sogar mit Regelmäßigkeit und nach HGB.
Die Abschlagszahlungen haben sich auf Grund der einfacheren Verwaltung bewährt. Aber Grundsätzlich dürfen Sie natürlich erbrachte Leistungen abrechnen, jedoch darf es Sie dann nicht wundern, wenn eine Gegenrechnung für erhöhten Verwaltungsaufwand an Sie gerichtet wird, die dann mit den Zahlungen an Sie verrechnet werden kann.

Rechnungen Vernichten sollte man grundsätzlich erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (5 Jahre), empfehlenswert ist es jedoch 10 Jahre einzulagern, parallel zu den steuerrelevanten Unterlagen.

Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum ein Jurist, der sich präziser dazu äußern möchte, da ich nur aus Erfahrungen und Texten aus Wirtschaftsrechtvorlesungen zehren kann.

MfG
Martin Schorlies
Kommentiert 30, Jul 2014 von PV_im_Web (10 Punkte)
Guten Morgen Herr Schorlies,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sollte ich die Abschläge akzeptieren, muss ich wohl wieder ein halbes Jahr auf meine Endabrechnung warten. So ging es mir mit meinem VNB. Und das in meinem ersten Jahr als Betreiber. Das war sehr unschön.
Daher schreibe ich monatliche Rechungen und habe damit keine Probleme.

Warum schickt mein VNB eigene Rechungen?
Es gibt keinen größeren Aufwand, eine Zahl in ein Feld einer Tabelle einzutragen, dass meinen Rechnungsbetrag enthält.

Mir ist wichtig:

Es ist sicherlich für einige Betreiber gut, dass der VNB die Arbeit mit den Rechungen abnimmt. Ich gehöre eher zu denjenigen, die das selbst machen wollen.Und laut EEG darf ich Rechnungen schreiben.
Wer ist Rechnungssteller?
Warum stellt mein VNB eigenen Rechungen, wo er meine Rechnungen bekommt. Im Gegenzug kann ich meinen bezogenen Strom dann auch selbt in Rechnung stellen?

Ich möchte keinesfalls Ärger mit meinem VNB prodzuzieren, gehöre allerdings nicht zu den Menschen, die Dinge einfach so hinnehmen, wenn Sie in meinen Augen nicht richtig sind.
Daher stelle ich die Fragen hier im Forum um fundierte Antworten zu bekommen.

Sollte ich mich trotz der negaiven Efahrungen mit meinem VNB dazu entschließen, die Abschläge zu akzeptieren:
Wer stellt die Jahresrechung?
Habe ich das Recht diese Rechung selbst zu erstellen oder muss das mein VNB machen?
Wenn es zwei Rechungen gibt, welche ist bindend?


Viel Text, viel Unsicherheit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

pv_im_web
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