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Abrechnung von Null-/Minderbezügen von Photovoltaik-Anlagen, kann man sich dagegen wehren?

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Eingestellt 18, Dez 2015 in Photovoltaik von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Rechnung gestellt werden neben den Zählerkosten, dem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde auch eine deftige Grundgebühr.

Schnell kommen dadurch Rechnungsbeträge von ca. 100 € jährlich zusammen- und das auch dann, wenn keine einzige Kilowattstunde verbraucht wird. Wer widerspricht, erhält Mahnungen und nicht selten Sperrandrohungen zum PV-Anschluss.

Soweit die seit längerem bekannte und schon oft dargestellte Ausgangssituation.

Kaum ein Betroffener hat sich bisher gegen die Abrechnung der Null-/minimalen Strombezüge von PV-Anlagen gerichtlich zur Wehr gesetzt. Für jeden Einzelnen ist das Prozessrisiko angesichts der verhältnismäßig geringen Beträge zu hoch. Denn bereits die gesetzlich festgelegten Kosten von Anwälten und Gericht übersteigen bei wenigen hundert Euro Streitwert schnell die streitige Forderung. Wer nur für seinen individuellen Einzelfall einen Prozess führt, geht ein unverhältnismäßig großes Risiko ein und zahlt möglicherweise drauf.

Hier soll nun Hilfe angeboten werden. Die Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN +SIEBERT LLP http://www.nuemann-siebert.com/nuemann-siebert-rechtsanwaelte/) hat einen "Solidarfonds Nullverbrauch" eingerichtet. Sie plant
folgendes Vorgehen:
Auf Grundlage des Fonds sollen den Einzahlern praktische Informationen zum Umgang mit Forderungen, zur Zurückweisung der Sperrungen, zum Verhalten bei Mahnbescheiden und zum Umgang mit einer Klage über Mustertexte und eine Hotline angeboten werden. Außerdem will die Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP in mindestens einem ausgewählten Fall die Vertretung in einem Musterverfahren übernehmen, auf dessen Ergebnis sich alle Beteiligten berufen können.

Wer mitmachen möchte, muss einen Einzelbeitrag von 90,29 Euro beisteuern. Die Einzelbeträge will die Kanzlei Nümann erst dann einziehen, wenn der Solidarfonds mit mindestens 100 Beteiligten zustande kommt.

Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung findet man auf der neu eingerichteten Homepage der Kanzlei Nümann http://www.nullverbrauch.de/

Der SFV, die DGS und der DSC begrüßen das Konzept des "Solidarfonds Nullverbrauch" ausdrücklich und sind bereit, Empfehlungen zur Auswahl der Musterverfahren und zu notwendigen Mustertexten und Erstinformationen einzubringen.

Bitte informieren Sie den SFV per Email, wenn Sie sich an dem Solidarfonds beteiligen.


   

1 Antwort

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Beantwortet 13, Jan 2016 von Erik Liebert (454 Punkte)

Tolle Ideee mit dem Solarfonds.

Ich habe das Thema jetzt bereits zweimal mit dem Energieversorger durch und der hat jeweils nach jahrelangem Schreiben und sogar bei einem Mal nach Einschalten eines Inkassobüros eingelenkt.

Entscheident, dass man immer am Ball bleibt und widerspricht. Das Problem entsteht ja in der Hauptsache durch den Einbau von Zählern mit zwei Zählwerken und der Teilung des ehemals Netzbetreibers/ Versorgers in Union in jetzt einen Betreiber und einen Versorger, was faktisch meist die gleichen Firmen sind, nur berechnet die eine der anderen jetzt plötzlich Gebühren für diesen Stand By Strom der Wechselrichter. 

Hier fallen tatsächlich nach meiner Erfahrung im Jahr bei den meisten mir bekannten Anlagen so 2-5 KW an weil...die Wechselrichter ja gerne abends und morgens angeben wollen und so tun als ob sie im Einspeisebetrieb wären, was aber gar nicht ist.

Ich hatte mir dazu auch verschiedene Modelle ausgedacht. Das einfachste wäre ein "Nullstromversorger", der mit einer Verwaltungspauschale für die Grundgebühr von z.B. 10 €/ Jahr die KWh dann zu einem vernünftigen Preis abrechnet oder halt eine Pauschalabrechnung vornimmt ( ist natürlich ein gewisses Risiko für diesen dabei und auch ein Arbeitsaufwand je nach betreuter Anlagenzahl). Habe auch schon verschiedene Leute angesprochen aber niemand möchte mit mir sowas initiieren... also falls das jemand liest und Interesse hat...wär ne super Maßnahme MELDET EUCH.

Wie bin ich also da rausgekommen?

Letztlich gibt es 3 Fundstellen, die auch teils hier schon mehrfach gepostet wurden:

Clearingstelle EEG AZ 2011/2/2 sieht die Grundlage für die Zählergebühr nicht gegeben.

Schlichtungsstelle Energie e. V. AZ 4615/3, hier hat man eine Pauschale als Vorschlag für den Energieversorger definiert.

Das Entscheidende ist aber ein geführter Rechtsstreit mit eon AZ 25C 1107/14 , in dem das Gericht klar erkannt hat, das  bei nicht vorliegendem Stromverbrauch auch kein Vertragsverhältnis vorliegt.

Jedoch muß man sich darüber klar sein, dass die Wechselrichter schon 3-5 KWh/ Jahr ziehen.

Also bringt der Hinweis auf dieses Urteil erstmal Ruhe, aber man sollte schon versuchen, den Versorger mit einer Pauschalzahlung zu einer Einigung zu bewegen. Dies funktioniert wohl...man muss nur mal mit denen sprechen.

Oder jemand gründet halt mit mir einen Stromversorgerverein für die Nullzähler :-)

Sonnige Grüsse

Erik Liebert

Kommentiert 21, Mai 2016 von Klaus-Dieter Gens (21 Punkte)
Wie wäre es denn mit einem Versorger, der keine Grundgebühr nimmt und einen höheren kW/h hat?
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