Tolle Ideee mit dem Solarfonds.
Ich habe das Thema jetzt bereits zweimal mit dem Energieversorger durch und der hat jeweils nach jahrelangem Schreiben und sogar bei einem Mal nach Einschalten eines Inkassobüros eingelenkt.
Entscheident, dass man immer am Ball bleibt und widerspricht. Das Problem entsteht ja in der Hauptsache durch den Einbau von Zählern mit zwei Zählwerken und der Teilung des ehemals Netzbetreibers/ Versorgers in Union in jetzt einen Betreiber und einen Versorger, was faktisch meist die gleichen Firmen sind, nur berechnet die eine der anderen jetzt plötzlich Gebühren für diesen Stand By Strom der Wechselrichter.
Hier fallen tatsächlich nach meiner Erfahrung im Jahr bei den meisten mir bekannten Anlagen so 2-5 KW an weil...die Wechselrichter ja gerne abends und morgens angeben wollen und so tun als ob sie im Einspeisebetrieb wären, was aber gar nicht ist.
Ich hatte mir dazu auch verschiedene Modelle ausgedacht. Das einfachste wäre ein "Nullstromversorger", der mit einer Verwaltungspauschale für die Grundgebühr von z.B. 10 €/ Jahr die KWh dann zu einem vernünftigen Preis abrechnet oder halt eine Pauschalabrechnung vornimmt ( ist natürlich ein gewisses Risiko für diesen dabei und auch ein Arbeitsaufwand je nach betreuter Anlagenzahl). Habe auch schon verschiedene Leute angesprochen aber niemand möchte mit mir sowas initiieren... also falls das jemand liest und Interesse hat...wär ne super Maßnahme MELDET EUCH.
Wie bin ich also da rausgekommen?
Letztlich gibt es 3 Fundstellen, die auch teils hier schon mehrfach gepostet wurden:
Clearingstelle EEG AZ 2011/2/2 sieht die Grundlage für die Zählergebühr nicht gegeben.
Schlichtungsstelle Energie e. V. AZ 4615/3, hier hat man eine Pauschale als Vorschlag für den Energieversorger definiert.
Das Entscheidende ist aber ein geführter Rechtsstreit mit eon AZ 25C 1107/14 , in dem das Gericht klar erkannt hat, das bei nicht vorliegendem Stromverbrauch auch kein Vertragsverhältnis vorliegt.
Jedoch muß man sich darüber klar sein, dass die Wechselrichter schon 3-5 KWh/ Jahr ziehen.
Also bringt der Hinweis auf dieses Urteil erstmal Ruhe, aber man sollte schon versuchen, den Versorger mit einer Pauschalzahlung zu einer Einigung zu bewegen. Dies funktioniert wohl...man muss nur mal mit denen sprechen.
Oder jemand gründet halt mit mir einen Stromversorgerverein für die Nullzähler :-)
Sonnige Grüsse
Erik Liebert