Hallo Anonym,
je nach Bundesland, Gemeinde gelten andere Auslegungen und Anforderungen der Bauordnungen. Ich kann in jedem Fall empfehlen die Genehmidung des Nachbarn einzuholen (schriftlich). Denn selbst wenn die Nabenhöhe auf max. 10 m liegt, kann der Nachbar noch Schattenwürfe bekommen und je nach Baugenehmigung den Klageweg beschreiten.
Auch wenn keine Baugenehmidung erforderlich ist, könnte der Nachbar bei Nachweis eines Nachteils Ihnen das Leben schwer machen, bis hin zum Rückbau der Anlage. Wenn die Anlage mit Baugenehmigung gebaut wurde, dann sind Sie zwar auf der sicheren Seite und der Klageweg für den Nachbarn erheblich erschwert,- dafür haben Sie wiederum höhere Kosten im Vorfeld der Anlage.
Am ehesten erfahren Sie das über Ihr zuständiges Bauamt, welche Auflagen eingehalten werden müssen. Aber bitte nachsicht mit den Amtspersonen, viele haben zwar schon mal davon gehört, aber sind so unsicher und nicht ausgebildet, dass selbst für Kleinwindkraftanlagen nach der BImSch vorgegangen wird, die eher für Windparks und Anlagen mit Nabenhöhen über 10 m gemaht wurde.
Genauer geht's bei den Rahmenangaben lieder nicht.
MfG
Martin Schorlies