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Solaranlage – Stromerzeugung in einer Wohnanlage mit 156 Wohneinheiten

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Eingestellt 17, Jun 2014 in Energiewende von Kurt Schiefer
wieder angezeigt 1, Jul 2014 von Nicole Münzinger

wir haben eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage (156 Wohnungen - Flachdächer) in Stadtbergen. Nun soll eine funktionstüchtige Heizung für 1,2 Mio. € ausgetauscht werden.

Ich meine, vor der Heizung sollten

  1. Anlagen zur Stromerzeugung und Selbstnutzung dieses Stroms erstellt werden.
    1. Solaranlagen
    2. Kleine Windkraftanlagen
    3.  Blockheizkraftwerk
  2. Zu- und Abluft-Anlagen mit Wärmerückgewinnung

erstellt werden.

 

Ich weiß, dass es hierfür, neben der Finanzierung, erhebliche technische und rechtliche Probleme gibt.

  1. Wie teuer kommt letztlich der erzeugte Strom und ist er billiger (wie viel) als der „Normalstrom“? Wie teuer kommt die ganze Anlage?
  2. Wie ist die Erzeugung, Zwischenspeicherung und Verteilung durchzuführen?
  3. Ist einfache Mehrheit der Eigentümer ausreichend für die bauliche Veränderung?
  4. Wie kann die Maßnahme rechtliche durchgezogen werden?
  5. Kann ein Wohnungseigentümer seinen Mieter im Rahmen des Mietvertrages verpflichten, den selbst erzeugten Strom abzunehmen?

 

Wenn die Energiewende nicht an die Wand gefahren wird, ist der Ausbau in den Städten mit Mehrfamilienhäusern notwendig. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen vorliegen.

 

Bitte teilen Sie mir mit, wo ich hierüber Informationen und gegebenenfalls Angebote und Zahlen erhalten kann. Ich habe schon die 3 großen Parteien angeschrieben, jedoch keine Antwort erhalten.

 

Außerdem bin ich seit ein paar Monaten im Ruhestand und würde mich gerne im Rahmen der Energiewende  einbringen. Außerdem wird der Versuch unternommen, die Energiewende durch die Besteuerung des selbst erzeugten und genutzten Stroms zu kippen.

Auch hiergegen möchte ich mich engagieren. Bitte können Sie mir Kontakte nennen.

Kurt Schiefer

Frankenstraße 2

86356 Neusäß

E-Mail: Kurt-Schiefer@web.de 

   
Kommentiert 17, Jun 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Hallo Herr Schiefer,
willkommen in top50-solar-experts.
Ich empfehle Ihnen Ihre Adressdaen aus der Frage zu löschen und stattdessen einen gut gepflegten Nutzer anzulegen, dann sind Sie darüber erreichbar.
Gruß
Martin Werner

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet 18, Jun 2014 von Lothar Jestädt (103 Punkte)
Zum Thema Stromvermarktung hat die Heidelberger Energiegenossenschaft viel wissen zusammen getragen und ein Projekt umgesetzt. Zum komplexen Thema BHKW hann die Firma Christian Meyer Consulting weiter helfen.
0 Punkte
Beantwortet 18, Jun 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)

Sehr geehrter Herr Schiefer,

auch ich heiße Sie hier willkommen und freue mich Sie als Mitstreiter für die Energiewende zu begrüßen.

Da scheinbar Ihre Heizungsanlage erneuert werden soll, meist ja erst wenn "muss", finde ich Ihren Gedanken an ein BHKW sehr lobenswert, denn bei 156 Wohneinheiten dürfte es das Mittel der Wahl sein.
Bei jedoch 156 WE sind vermutlich auch so einige Eigentümer mit dabei, die Investitionen nicht tätigen können/wollen, wenn nicht unbedingt eine Notwendigkeit (wie bei der Heizungsanlage) besteht. Sofern Sie einen BHKW-Einsatz durchsetzen können beachten Sie bitte dass Solarthermie zwar recht effizient sein kann, jedoch sich negativ auf die Jahresarbeitszahl des BHKW auswirkt.

Die Photovoltaik ist da schon einfacher zu realisieren,- besonders durch z.B. Genossenschaftsmodelle (wer will kann partizipieren) jedoch muss dem jeder Eigner zustimmen. Nicht einfach, aber machbar, denn es kostet ja erstmal nichts. Ihre Mieter können natürlich vom Strom profitieren, aber durch die freie Stromanbieterwahl können Sie diese nicht zu einer Stromabnahme verpflichten (ja es gibt Wege, aber schön sind diese nicht).
Aber bei z.B. bei der Größe der Wohnanlage, kann schon über Quartiersmanagement nachgedacht werden und als Lösung ein Verbund aus PV und BHKW mit Stromspeicher geschaffen werden. Durch die Gründung einer Genossenschaft, oder die Überlassung an einen externen Investor können die kritischen und nicht investitionsfreudigen Eigner mit ins Boot geholt werden.
Aber um mal Ihre Fragen soweit denn möglich zu beantworten:

zu

  • a) bei einer Stromabnahmemenge von ca. 30% liegt der derzeitige Strompreis (bei den meisten Genossenschaften) bei ca. 13 ct/kWh; also selbst mit Zulagen unterdem Strompreis für Normalverbraucher.
  • b) Nach den Regeln der Technik (Knoten- und Maschenregel) verteilt sich der Strom von selbst ;). Jedoch ergibt sich das aus den baulichen Gegebenheiten und kann im schnellverfahren nicht vollständig beantwortet werden.
  • c) Die einfache Mehrheit wird vermutlich nicht aussreichen, da es hier um eine wesentliche Baumaßnahme geht, die nicht zur ursprünglichen Zweckerfüllung des Gebäudes geht, sondern darüber hinaus. Daher auch mein Vorschlag einer Genossenschaft (ggf. mit externen Investor), da so nur ein Einverständnis und Flächenpachtvertrag geschlossen werden muss.
  • d) BHKW und PV unterliegen keiner besonderen Bauordnung und können i.d.R. ohne Genehmidungsverfahren gebaut werden, sofern Einverständnis des Grundstückseigners vorliegt.
    Wind ist da schon wegen der Sichtbarkeit, Geräuschentwicklung und Baumaßnahme aufwändiger umzusetzen und bedarf schon technisch einer halbjährigen Vorlaufzeit (Windmessung etc.), also eher schwieriger durch- und umzusetzen, wenn eine hohe Anzahl an Beteiligten vorliegt. Daher auch von vielen, vielen Kleinigkeiten und auch vom Eigentümervertrag der Parteien jur. abhängig.
  • e) Zwingen können Sie keinen, da eben freie Stromanbieterwahl herrscht. Aber wenn der "Eigen-Strom" günstiger ist, regelt sich die Marktlage fast von alleine. Aber verpflichten wird nicht juristisch eindeutig durchsetzbar sein (ohne Beigeschmäcke).

Den Weg den Sie gedanktlich betreten ist auf jeden Fall kein Falscher. Als kleine Schützenhilfe bleiben die Schlagworte Genossenschaft und Qaurtiersmanagement (Fördergelder ;) ).
 

Ich würde es sehr begrüßen mehr von dem Projekt hier zu lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schorlies

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