Hallo Anonym,
verstehe ich die Frage richtig?? Sinngemäß "Wie wirkt sich das Speichervolumen meiner Einweckgläser, auf den Nutzen meines Kirschbaumes aus"?
Also... ja, speicher altern und weisen nachweislich abnehmende Speicherkapazitäten auf. Können also weniger kWh zur Nutzung bereitstellen.
Die Wirtschaftlichkeit besteht aus dem Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen (in Währung). Da wird das natürlich schon schwieriger:
- z.B. wenn der Kapazitätsverlust des Speichers der Degradation der PV-Anlage entspricht, wäre die Wirtschaftlichkeit unverändert. Ist der Kapazitätsverlust größer, dann entsteht der Nachteil mehr Energie für einen geringen Erlös einspeisen zu müssen und gleichzeitig für einen hohen Preis einkaufen zu müssen. Ist die Degradation der PV höher als der Kapazitätsverlust könnte die Wirtschaftlichkeit dadurch negativ beeinträchtigt werden, dass der Speicher zu Pflegezwecken der Speicherzellen eben auch Leistung aus dem teuren Netz bezieht, statt aus der PV-Anlage. Somit ergibt sich ein Korridor der Wirtschaftlichkeit (hier im technischem Ansatz) mit einer Ober- und einer Untergrenze. Dabei müssen Gewisse Systemverluste (nachlassende Kapazitäten, Umspannungsverluste, Ent-/Lade-Regelverluste abgedeckt werden.
Dabei spielt auch das Nutzerverhalten, bzw. die Stromabnahme eine wichige Rolle: Verbrauchtes muss nicht gespeichert werden, genauso wie auch Überschüsse die nicht verbraucht werden können nicht gespeichert werden müssen; wenn man hier das Kirschenbeispiel aufgreifen möchte: nicht mehr Einlagern, als man Aufbrauchen kann. Ein Speichersystem ist am Wirtschaftlichsten wenn es benutzt wird, also im Optimalbereich geladen und auch wieder entladen wird,- denn wenn die Energie im Speicher nicht genutzt wird, kann Sie auch keinen Ertrag erwirtschaften und somit nicht wirtschaftlich dienbar sein.
Um auf Ihre Frage zurück zu kommen: Die Alterungen der Komponenten sind in Expertenkreisen weitgehend bekannt und werden auch von den Herstellern nicht verschwiegen (wenn man fragt). Also gehören diese "planbaren" bzw. "absehbaren" Effekte in den Bereich, den der Wirtschaftlichkeitskorridor mit abdeckt.
Fazit: Sofern die Wirtschaflichkeitsbetrachtung nach den anerkannten Regeln der Technik in Verbindung mit den heute geltenden Tarifen (nicht prognostizierte Steigerungen des Strombezugspreises o.ä.) bedarfsgerecht vorgenommen wurden, kann man die Frage mit einem klaren "hoffentlich gar nicht!" beantworten, denn diese Effekte sind dann bereits in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt.
MfG
Martin Schorlies