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EEG: Verankerung von Photovoltaik-Repowering

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Eingestellt 18, Okt 2011 in Photovoltaik von Anonym

Was ist Photovoltaik-Repowering?

   

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Beantwortet 6, Mai 2011 von Claus Scheuber (214 Punkte)

Unter Repowering versteht man allgemein, das Ersetzen einer Energieerzeugungsanlage (Generator) durch eine Neue, dem Stand der Technik entsprechende Anlage. Idealerweise werden die zurückgebauten, noch verwendbaren Anlagenteile dann einem nützlichen Zweck zugeführt, bsplw. zum Aufbau der Energieversorgung in strukturschwachen- benachteiligten Gebieten, etwa in Entwicklungsländern. Dies wurde mit Generatoren verschiedenster Bauart so praktiziert, und seit einigen Jahren ganz speziell mit Windenergie-Generatoren, das so genannte Windenergie - Repowering. Dies wird sogar ausdrücklich von der Regierung gefördert und erhielt einen eigenen Paragrafen (§ 30) im EEG. Sogar eine Erhöhung der Vergütung von 0,005 € pro kWh wird bei Berücksichtigung der Bedingungen für die repowerte Anlagenleistung gewährt. Repowering von PV-Anlagen, eigentlich eine sehr naheliegende Version des Repowering, wurde bisher eher selten praktiziert, bzw. fand selten Erwähnung. Lediglich aleo-solar machte auf eine repowerte Anlage aufmerksam und die soltechnics GmbH aus dem schwäbischen Baienfurt, die sich quasi als Speerspitze des PV-Repowerings versteht und dabei auch die Vermarktung und den Vertrieb der gebrauchten Module in Entwicklungsländern organisiert. PV-Module und andere Solartechnik-Komponenten erfahren dank der rasanten Entwicklung in der Forschung und Produktionstechnik immense Leistungsverbesserungen in immer kürzeren Zeiträumen. Es ist nicht vermessen zu sagen, dass 10 Jahre alte PV-Anlagen, heute als "veraltet" anzusehen sind. Gleichwohl die 10 Jahre alten Module häufig noch 90 – 97 % ihrer ursprünglichen Nennleistung aufweisen, muss man konstatieren, dass sich auf gleicher Fläche mit „state-of-the-art“-Technik bis zu 40 % Mehrertrag generieren lassen. Dieser Aspekt dürfte nicht ganz unwichtig sein, für Anlagenbetreiber mit nur begrenzter Dachfläche. Eine aus dem EEG ableitbare Legitimation für PV-Repowering ergibt sich bisher lediglich aus § 21 Absatz 3 des EEG, wo es lapidar heißt: Der Austausch des Generators oder sonstiger technischer Bauteile führt nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Frist nach Absatz 2 Satz 1(…). Das heißt, die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen, unabhängig davon, ob zwischenzeitlich Anlagenteile ausgetauscht werden. Dennoch fehlt für PV-Repowering eine generelle Festschreibung wie sie der § 30 EEG für Windenergie hergibt. Und so lässt das EE-Regelwerk an dieser Stelle Platz für Interpretation, die zur Verunsicherung der Repowering willigen Anlagenbetreiber beitragen können. Dies stellt sowohl eine Ungleichbehandlung unter den EE-Kategorien dar, als auch eine Entstellung des „Geistes des EEG“, in dessen § 1 der Zweck des Gesetzes doch klar formuliert wurde: … die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus EE zu fördern, und (…) den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung (…) kontinuierlich zu erhöhen. Eine Forderung an die Neugestaltung des EEG muss daher lauten: PV-Repowering (und am besten: generell EE-Anlagen-Repowering) ist grundsätzlich vom Netzbetreiber innerhalb des bestehenden Einspeisevergütungsrahmens zu akzeptieren. Die erzielte Mehrleistung ist als neue Anlage in einem Extravertrag nach den zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt des zusätzlichen Anlagenteils geltenden Bedingungen anzumelden und abzurechnen. Vorteile und Effekte: Altanlagenbetreiber erhalten Rechtssicherheit bei Modernisierung alter Anlagen. Sie werden in den letzten Jahren ihrer EEG-Garantievergütung für Laufzeitverlängerung ihrer in die Jahre gekommenen Anlagen sorgen und mehr Leistung auf gleicher Fläche erzielen. Produktion und Vertriebe werden bemüht sein neuesten technischen Leistungsstand anzubieten, die Innovativkraft entwickelt zusätzliche Dynamik am Markt. Der Ausbau der EE in den Entwicklungsländern könnte durch den Vertrieb zertifizierter Gebrauchtmodule einen entscheidenden Impuls erhalten. Es entsteht keinerlei Mehraufwand für die EEG-Umlage.

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