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Was bedeutet der EEG-Kabinettsbeschluss für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen?

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Eingestellt 17, Apr 2014 in Photovoltaik von Anonym
Vor allem von kleinen PV-Anlagen auf dem Hausdach?
   

1 Antwort

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Beantwortet 24, Apr 2014 von Felix Krause (91 Punkte)
Hallo,

der EEG-Gesetzesentwurf bedeutet leider nichts Gutes für die Photovoltaik. Gewerbe, Handel, Agrarwirtschaft und der Mittelstand müssen ihren selbst produzierten und gebrauchten Strom mit 50 Prozent der EEG-Umlage versteuern. Das sind 3,1 Cent pro Kilowattstunde.

Noch schlimmer trifft es allerdings Mieter, die Sonnenstrom direkt aus der Dachanlage beziehen. Diese müssen die volle EEG-Umlage in Höhe von 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahlen.

Glück gehabt haben allerdings private Betreiber von kleinen Anlagen mit maximal 10 Kilowatt Peak. Diese Kleinanlagen sind von der EEG-Umlage in Gänze ausgenommen.

Für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen hat der Beschluss leider die Konsequenz, dass es bislang nämlich im Schnitt zehn Jahre dauerte, bis die Kosten für eine gewerbliche PV-Anlage mit 60 kWp wieder eingespielt sind. in Zukunft amortisiert sich diese Investition erst nach 16 Jahren.

Mehr Informationen dazu finden Sie in hier: http://bit.ly/1mCg4Tj
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