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Was bedeutet die neue Energiesparverordnung für den Neubau und alte Heizungsanlagen?

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Eingestellt 13, Mai 2014 in Solare Wärme, Heizen von Anonym
   

1 Antwort

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Beantwortet 13, Mai 2014 von Michael Kessler (344 Punkte)
- Heizungen von vor 1985 müssen bis 2015 ausgetauscht werden (außer Niedertemperatur / Brennwerttechnik).

- für Neubauten keine direkten Neuregelungen

- Energieausweis Pflicht bei Verkauf/Vermiertung von Immobilien

- oberste Geschossdecke muss ab 2016 gedämmt werden (Betrifft oft Mehrfamilenhäuser ohne ausgebautes Dachgeschoss)

Alles sehr strukturiert zusammengefasst unter: http://www.energieheld.de/blog/enev-2014-die-energiewende-wird-konkret/
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