Hallo Anonym,
hier muss vorsichtig geantwortet werden. Im eigentlichen EEWärmeG des Bundes stehen nur Vorgaben für Neubauten. Allerdings gibt es z.B. in Baden-Württemberg ein eigenes EWärmeG, in dem auch der Einsatz von mindestens 10% erneuerbarer Energien bei einer Heizungs-Sanierung vorgeschrieben wird. Wobei es im BW-Gesetz auch sogenannte ersatzweise Erfüllung, z.B. durch eine PV-Anlage. Im Moment steht gerade die Novellierung des BW-Gesetzes an, nach der dann auch in der Sanierung 15% erneuerbare Energien gefordert werden sollen.