Zwei Forderungen von Hermann Scheer*) am Scheideweg zwischen Kupferplatte und SmartGrid
Weiterentwicklung der Anreizregulierung und des EEG zur Förderung des Systemwechsels
1. Anreizregulierung der Bundesnetzagentur zugunsten von
Investitionen für Smart-Grids-Strukturen auslegen, damit keine Investitionen in das Netz bzw. deren Abschreibung durch die Netzbetreiber verhindert wird.“
2. Zur Sicherung des Vorrangs der erneuerbaren Energien muss gesetzlich festgelegt werden, dass alle auf diese bezogenen Netzinvestitionen anerkannt werden und in die Preisgestaltung
einfließen dürfen.“ Hermann Scheer, 2010, „100% jetzt – Der energethische Imperativ“, S. 185/186
Wir stehen an einem Scheideweg des klassischen Netzausbaus und der althergebrachten Netzintegration
„Das Netz ist heute dumm, der Strom darin fließt nur eine Richtung: vom Großkraftwerk zum Verbraucher. In Zukunft
fliesst der Strom in beide Richtungen, und Strom wird dann verbraucht, wenn er preisgünstig ist.“
Eicke Weber, Leiter Frauenhofer
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Institut, Freiburg, 17.Mai 2010
„Bei Smart Grids geht es aus unserer Sicht um Netzkapazitätsfragen, die nicht durch mehr Kupfer, sondern durch den Einsatz von mehr Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie moderner Informations-und Kommunikationstechnik
erreicht werden.“
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, 15.Mai 2013, Berlin
Fazit:
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Anschlusskapazitäten sind begrenzt
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Netzengpässe sind zunehmend lokal und zeitlich begrenzt.
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5% Ansatz ist ein Instrument zur Vermeidung von konventionellem Netzausbau
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Die Verdopplung der Netzanschlusskapazität zur Netzintegration von erneuerbaren Energien mittels des 5% Ansatzes ist möglich.
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Abregelung sollte immer „letztes Mittel der Wahl“ sein, da vorher durch Netzbetreiber Alternativlösungen (Speicher, zuschaltbare Verbraucher usw.) genutzt werden können
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Notwendige Voraussetzung ist ein darauf ausgerichteter Regulierungsrahmen, der es dem Verteilnetzbetreiber u.a. ermöglicht sich zum Systemdienstleister zu entwickeln.
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