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Garantie bei Insolvenz des Modulherstellers

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Eingestellt 1, Sep 2011 in Photovoltaik von Anonym

Insolvenz des Modulherstellers. Was passiert mit der Garantie?

Da zur Zeit ja einige Hersteller Insolvenz anmelden müssen oder Gefahr laufen pleite zu gehen, stellt sich die Frage was mit der Garantie für meine Solaranlage oder meine Module geschieht? Bleibt diese bestehen, da ich mich ja als Kunde immer an den Installateur wende?

   

2 Antworten

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Beantwortet 15, Sep 2011 von Hans S. Reip (48 Punkte)

Leider hat man meistens Pech, wenn der garantiegebende Modulhersteller insolvent ist. Dann nützt einem auch die beste Garantieerklärung des Herstellers nichts. Dies ist bei allen Verträgen so, wenn ein Vertragspartner insolvent wird. Allerdings sollte man stets prüfen, ob 1. der Verkäufer oder ein Zwischenhändler mit die Garantie übernommen hat oder gar noch aus gesetzlicher Gewährleistung einzustehen hat. und ob 2. der insolvente Modulhersteller wirklich abgewickelt wurde oder doch ein Rechtsnachfolger gefunden wurde. Im Insolvenzverfahren sollte daher unbedingt auch der Schaden an Modulen gegenüber der Insolvenzmasse angemeldet werden. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand der die Schadensforderung übernehmen muss. In einem solchen Fall prüfen wir daher zunächst immer genau alle Kaufverträge und die Lieferkette sowie die Abwicklung der Hersteller im Insolvenzverfahren.

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Beantwortet 6, Okt 2011 von Christina Bönning (32 Punkte)

Bei der Insolvenz des Modulherstellers läuft die Garantie leer. In Anspruch genommen werden kann aus der Garantie nur der Garantiegeber und wenn dieser wegen Insolvenz seine rechtlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, sieht die Situation schlecht aus. Der Kunde wendet sich auch nicht immer an den Installateur. Der Installateur haftet im Rahmen seiner eigenen vertraglichen Verpflichtung. Wenn der Installateur noch im Rahmen seiner Gewährleistung haftet, dann haftet er unabhängig davon, ob der Modulhersteller insolvent ist oder nicht. Ist allerdings die Gewährleistung abgelaufen und hat der Installateur keine Verpflichtung übernommen, auch neben dem Garantiegeber selber noch eine Garantie zu gewähren, hat der Kunde das Nachsehen. Das ist allerdings in unserem Wirtschaftsverkehr recht üblich. Dies gilt zumindest soweit, wie der Modulhersteller oder Anlagenbetreiber nicht besondere Versicherungen abgeschlossen haben sollte.

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