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PV bei Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 1 und 2

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Eingestellt 15, Aug 2011 in Photovoltaik von Anonym

Ich möchte mir ein PV-Anlage auf das Dach installieren. Kapital ist vorhanden, Kredite sind nicht nötig. Was passiert jedoch, falls man in ein paar Jahren arbeitslos wird? Muß die Anlage verkauft werden, da sie als Vermögen gilt? Werden die schwankenden monatlichen Einnahmen zum ALG gegengerechnet? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Müheloses Einkommen"?

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