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Wie verbindlich ist ein Koalitionsvertrag?

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Eingestellt 4, Dez 2013 in Energiewende von Kilian Rüfer (17 Punkte)
Die schwarz-gelbe Regierung hatte Vereinbarungen aus dem damaligen Vertrag im weiteren politischen Prozess übergangen. Welche Gepflogenheiten sind da "normal"? Ist das ein verbindliches Werk, oder etwas an dem bis April noch deutlich geschraubt werden könnte? Was ist z.B., wenn der Bundesrat die Ideen komplett abschmettert, oder die SPD-Basis an der Energiewende festhalten will, aber erstmal der Koalition zustimmt?
   

1 Antwort

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Beantwortet 4, Dez 2013 von Anonym
Hallo Kilian,

mal ein paar rechtliche Aussagen wegen deiner Formulierung "verbindlich" ...

Ein Koalitionsvertrag ist dem Grunde nach erstmal nur ein Papier mit ein paar Unterschriften. In keinem Deutschen Gesetz ist die Begrifflichkeit "Koalitionsvertrag" hinterlegt. Der Begriff hat sich so ergeben; man hätte auch Partnerschaftsvertrag nehmen können.

Von vielen Juristen werden Koalitionsverträge jedoch als verfassungsrechtliche Verträge betrachtet. Diese sind politisch bindend, jedoch nicht rechtlich. Damit ist gemeint, dass sich die Parteien mehr oder weniger dran halten sollten, aber bei einem Verstoß niemand gegen diesen klagen kann.

Juristen leiten dies auch daraus ab, dass in dieser Art von Verträgen die Sanktionierungsklauseln (also was passiert, wenn jemand sich vertragswidrig verhält) fehlen - die ja bei Politikern per se wider die Natur wären ...

Daraus folgt: Zum einen kann der Vertrag in beiderseitigem Einverständnis jederzeit verändert werden. Wird gegen Vereinbarungen verstoßen, ist das schlechteste was passieren kann, die öffentliche Meinung oder gar das Scheitern der Koalition.

Also könnte man - vor dem Hintergrund der Glaubwürdigkeit unserer Volksvertreter - den Koalitionsvertrag eigentlich als gut gemeinte Absichtserklärung ansehen. Allerdings haben sich bis heute die meisten Koalitionen im großen und ganzen dran gehalten.
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