In Italien scheint zwar viel die Sonne, aber auch der Amtsschimmel ist omnipräsent. Ersteres freut Betreiber sehr, letzteres ist ein leider nicht endendes Übel und zeigt sich in diversen Meldungen, die zwingend jedes Jahr bei verschiedenen Behörden zu machen sind. Viel Aufwand bei fraglichem Nutzen.
Jahresmeldung und Jahresbeitrag an die Autorità per l'energia elettrica e il gas (AEEG)
Alle Unternehmen, die in Italien Strom erzeugen, verteilen und verkaufen, sind verpflichtet bis 31. Juli 2013 an die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) den fälligen Jahresbeitrag zu überweisen. Von der Zahlung befreit sind nur Unternehmen, deren Beiträge unter 100 € liegen.
Diese Verpflichtung gilt auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Italien. Der Beitrag bemisst sich nach den Gesamteinnahmen aus der Erzeugung von Strom im Jahr 2012. In die Berechnung einbezogen werden die Erlöse aus dem „Conto Energia“ und dem Stromverkauf.
Zum Beispiel sind für eine 1 MW PV-Anlage in Mittelitalien, die in 2011 in Betrieb gegangen ist, ca. 130 € zu überweisen, für eine 1MW-PV-Anlage auf Sizilien ca. 160 €.
Bis zum 15.9. müssen alle Betreiber (egal ob eine Zahlung fällig war oder nicht) eine Meldung über das Online-Portal der AEEG zu machen. Damit die Überweisung richtig zugeordnet werden kann, verlangt die AEEG vollständige Angaben auf dem Überweisungsträger.