Vor einigen Wochen erhielt ich von meinem Netzbetreiber die Mitteilung, dass die Abrechnung der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für die Stromenspeisung über den zuständigen Grundversorger bzw. Stromhändler erfolgt.
Jetzt muß ich feststellen, dass die Abrechnung des Grundversorgers ca. 50% über den entsprechenden, vom Netzbetreiber veröffentlichten Kosten liegen.
Dieser Aufschlag ist nach meinem Empfinden deutlich überhöht.
Ist dieses Vorgehen üblich? Sind diese Kosten gerechtfertigt? Muß dieser Aufschlag hingenommen werden?