Unabhängig von der PV-Anlagengröße gilt die DIN EN 62446 (VDE 0126-23): 2010 für den rechtssicheren Betrieb. Darin werden neben den Mindestanforderungen an die Systemdokumentation und Inbetriebnahme auch auf die wiederkehrende Prüfungen eingegangen.
In 5.5.2. Erstprüfung wird definiert:
"...Im Prüfbericht der Erstprüfung muss eine Empfehlung für den Zeitraum zwischen den wiederkehrenden Prüfungen enthalten sein. Dies ist auf die Art der Installation und Ausführung, deren Anwendung und Wirkungsweise, die Wartungsintervalle und den Wartungsumfang sowie äußeren Einflüssen, denen die Anlage ausgesetzt sein kann, festzulegen."
Wartungsarbeiten sind in die Bereiche Wechselrichter, Fernüberwachung, Module und Unterkonstruktion, Netzinfrastruktur, Gelände, Zaun und Toranlage (sofern vorhanden) unterteilt. Wartungsintervalle müssen ggf. in Abhängigkeit vom Standort oder den Umgebungs-bedingungen verkürzt werden. Fachgerechte Wartung durch Elektrofachkräfte ist auch Bestandteil der Gewährleitung.
In dem Zuge der Wartung erfolgen die (Sicht)Prüfung aller Komponenten (Module, Befestigung, Unterkonstruktion, der sichtbaren Kabel, Sichtprüfung und Kontrolle von Wechselrichtern und Sicherungskästen mit den zugehörigen Leitungen und der Schutztechnik)
Eine jährliche Wartung, für einzelne Komponenten auch kürzer, z.B.: halbjährlich, halte ich für angebracht.
Die in der Frage erwähnte BGV A3 ist technische Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln - die bei PV-Anlagen für AC und DC- Seite gilt. Die Schutztechnik (z.B.: RCD's) sollte alle halbe Jahre in öffentlichen Bereichen überprüft werden. Für den privaten Bereich würde ich dies ebenso empfehlen.
Messung jedes einzelnen Strings halte ich im Normalfall für überflüssig. Unter Normalfall verstehe ich, wenn keine größeren Auffälligkeiten bei der (Fern-)überwachung bzw. bei der Betriebsführung aufgetreten sind. Kennlinienmessung einzelner String, Thermographie oder gar Abbau und Vermessung einzelner Module im Labor ist meiner Meinung nur bei (Verdachts-)Fällen notwendig, z.B. bei Teilausfall von Strings, bei dem Verdacht von Leistungsabfall der Gesamt Anlage oder von Teile den Anlage.
Ideal ist klar neben einer regelmäßigen Wartung der kurze tägliche (wöchentliche) Check übers Monitoring durch den Betreiber oder eine beauftragte Betriebsführung. Das läuft jedoch nicht unter Wartung, sondern ermöglicht schnelles Handeln, wenn es Fehler gibt.
Ergänzungsfrage zu: Was empfehlen Sie bezüglich Wartung einer 200 kWp-PV-Anlage?
Sie verweisen auf 5.5.2 der DIN EN 62446 (VDE 0126-23), in der bestimmt wird, dass im Rahmen der Erstprüfung im Prüfbericht eine Empfehlung für den Zeitraum zwischen den wiederkehrenden Prüfungen enthalten sein muss.
Wann findet die Erstprüfung statt, wer veranlaßt sie?
Meine Anlage ist seit Dez. 2011 in Betrieb. Ein Prüfbericht einer Erstprüfung liegt mir nicht vor. Vom Ersteller wurde mir vor ca 4 Wochen lediglich ein Wartungsangebot unterbreitet.
Muß ich die Erstprüfung veranlassen, oder entspricht die Erstprüfung der Abnahme durch den Energieversorger?
Zusätzliche Antwort:
"Die Erstprüfung erfolgt bei Fertigstellung einer neuen Anlage." In der Mehrheit übernimmt der Elektroinstallateur, welcher die Anlage installiert die elektrische Erstprüfung und die erforderlichen Messungen (sowohl DC- und AC-seitig) nach DIN EN 62446. Wie bei Ihnen scheinbar nicht.
Die Erstprüfung entspricht nicht der Abnahme durch den Energieversorger. Das EVU legt den Schwerpunkt auf die Schutzmaßnahmen am Übergabepunkt und der Sicherstellung der Netzqualität, das heißt: Leistungsreduzierung, cos phi, Netzfrequenz, Spannung usw.
Wie die eigentliche Bauqualität der PV-Anlage in Bezug auf Normen und Vorgaben der Komponenten-Hersteller ausgeführt ist, sollte wenn Sie mit Ihrem Errichter nicht zufrieden sind durch einen unabhängigen Gutachter kontrolliert werden. Dieser ist auch in der Lage die ausgeführten Messungen und elektrischen Prüfungen korrekt zu bewerten. Die Kosten tragen allerdings Sie.
Insofern und vor allem wenn Sie mit Ihrem Errichter zufrieden waren, würde ich empfehlen diesen wegen seinem Wartungsangebot anzusprechen und zu überlegen ob Sie es nicht annehmen oder sich ein zweites Wartungsangebot von jemanden anderen einholen. Und den Errichter darauf ansprechen nach dem Ergebnissen der elektrische Erstprüfung und die erforderlichen Messungen (sowohl DC- und AC-seitig) nach DIN EN 62446 und warum es da keine Empfehlung bezüglich Wartung dazumal gab. Nur weil sich der Errichter nicht ein zu eins an die Abläufe gehalten hat heißt nicht, das deren Arbeit schlecht ist. Vermutlich gab es dazumal vom Erreichter Messungen bei der Inbetriebnahme, welche und ob diese noch beim Errichter vorhanden sind läßt sich ja klären. Noch sind Sie wenn Ihre Anlage Dez. 2011 in Betrieb genommen wurde innerhalb der Gewährleistungsfrist. Ich bin aber keine Juristin und weis nicht ob Sie jetzt noch eine Erstprüfung und Wartungsempfehlung verlangen können. Aber das Wartungsangebot spricht ja dafür, das der Errichter Wartung ernst nimmt und für wichtig sieht.
Je nach Zugänglichkeit und Ihren Fähigkeiten können Sichtprüfungen auch von Ihnen gemacht werden, aber gerade was elektrische Sicherheit und Prüfungen angeht ist eine Elektrofachkraft zu empfehlen. Und ich vermute Sie hätten von mir nun gerne drei, vier Punkte die sie befolgen können und der Rest ist überflüssig. Das geht so leider nicht und ich zeige das mal am Wechselrichter warum.
Wartungsintervalle von Wechselrichtern hängen in hohem Maße von den Umgebungsbedingungen ab. So brauchen z.B. Wechselrichter in warmer, staubiger Umgebung mehr Kühlung. Was bedeutet, dass die Lufteintrittsöffnungen stärker verschmutzen. Der Wechselrichter muss in regelmäßigen Abständen gemäß der aktuellen Wartungscheckliste und Wartungshandbuch des Herstellers gewartet werden.
beispielsweise eine Liste für eine Halbjährliche Wartung eines Stringwechselrichters: · Überprüfung, ob der Wechselrichter normale Betriebsfunktion hat. · Kontrolle der Filtermatten und ggf. Reinigung oder Austausch (wenn vorhanden). · Reinigung der Insektenschutzgitter an den Luftein- und Austritten (wenn vorhanden). · Überprüfung des Schaltschrankinnern und des EVR Widerstandes auf starke Staubablagerungen, Verschmutzung, Feuchtigkeit und Wassereintritt von außen. Eventuell reinigen bzw. Maßnahmen ergreifen. · Sichtkontrolle der Kühlkörper des Leistungsteils sowie weiterer internen Kühlflächen auf Verschmutzung und ggf. deren Reinigung. · Überprüfung des Wechselrichterstandortes und des Doppelbodens auf Verschmutzung, Feuchtigkeit und Wassereintritt von außen bzw. bei Erfordernis deren Reinigung."