Bei der PV ist es ebenfalls so, da die Regelung auf dem gleichen Gesetz EEG §12 beruht.
Doch ich würde mir generell diesbezüglich erst mal keine Sorgen machen, solange das Verteilnetz an Ihrem Standort einigermaßen ausgebaut ist, werden solche Abriegelungen zuerst bei Megawattanlagen realisiert, bevor der Netzbetreiber auf die KW-Ebene runtergeht. Man muss bedenken, je kleiner die Anlagen sind, die er abriegelt, umso mehr Verwaltung kommt auf den Netzbetreiber im Zuge der "Entschädigung" zu.
Die Gefahr der Netzüberlastung aufgrund der PV ist zum heutigen Zeitpunkt wirklich nur in Ausnahmefällen gegeben. Bei den Windkraftanlagen im dünn besiedelten und mit schwachem Verteilernetz ausgestatteten Norden/Nordosten kommt es bereits heute häufiger vor.