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Erstattung der Vergütung an PV-Anlagenbesitzer, wenn der Netzbetreiber ihn vom Netz trennt

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Eingestellt 10, Apr 2013 in Photovoltaik von Anonym

Wird dem PV-Anlagenbesitzer die Vergütung erstattet, wenn der Netzbetreiber ihn vom Netz trennt?

Ich werde von meinem Energieunternehmen N-Ergie Netz GmbH aufgefordert einen Funkrundsteuerempfänger in meine PV-Anlage (52 kwp) einzubauen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die N-Ergie Netz GmbH damit die Möglichkeit meine PV-Anlage bei einer Netzüberlastung vom Netz zu trennen. Wie sieht es mit den dann entstehenden Einbusen bei der Einspeisevergütung aus? Soweit mir bekannt ist, werden den Betreibern von Windkraftanlagen die entgangenen Einnahmen bei einer Zwangsabschaltung ihrer Anlagen erstattet. Ist das bei der PV-Anlage genaus so? Vielen Dank für Ihre Antwort

   

1 Antwort

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Beantwortet 12, Apr 2013 von Dieter Esau (60 Punkte)

Bei der PV ist es ebenfalls so, da die Regelung auf dem gleichen Gesetz EEG §12 beruht. Doch ich würde mir generell diesbezüglich erst mal keine Sorgen machen, solange das Verteilnetz an Ihrem Standort einigermaßen ausgebaut ist, werden solche Abriegelungen zuerst bei Megawattanlagen realisiert, bevor der Netzbetreiber auf die KW-Ebene runtergeht. Man muss bedenken, je kleiner die Anlagen sind, die er abriegelt, umso mehr Verwaltung kommt auf den Netzbetreiber im Zuge der "Entschädigung" zu. Die Gefahr der Netzüberlastung aufgrund der PV ist zum heutigen Zeitpunkt wirklich nur in Ausnahmefällen gegeben. Bei den Windkraftanlagen im dünn besiedelten und mit schwachem Verteilernetz ausgestatteten Norden/Nordosten kommt es bereits heute häufiger vor.

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