Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Richtlinien zur Berechnung der Einspeisevergütung

0 Punkte
677 Aufrufe
Eingestellt 3, Apr 2013 in Photovoltaik von Anonym

Vergütungsrechner: Wann wird ein aktualisierter Online gestellt ?

Der derzeit nutzbare Vergütungsrechner ist nur für Anlagen, die bis 01.04.2012 installiert wurden, zu gebrauchen. Meine PV-Anlage wurde im Februar 2013 installiert. Wird ein aktualisierter Vergütungsrechner zur Verfügung gestellt ? Oder gibt es anderswo einen entsprechenden Rechner ?

   

1 Antwort

0 Punkte
Beantwortet 1, Jun 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Berechnungsgrundlage der Vergütung für Strom aus Solaranlagen, die der zum 1.4.2012 geltenden Fassung des EEG 2012 unterliegt, basiert leider nicht mehr ausschließlich auf festen Vergütungsgrößen.
Sobald die Anlage die Leistungsgröße von 10 kW überschreitet, verringert sich die vergütungsfähige Strommenge auf 90 % der insgesamt in der Anlage erzeugten Strommenge (siehe § 33 EEG 2012). Sollte der Anlagenbetreiber die verbleibenden 10 % nicht selbst oder durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe verbrauchen können, erhält er für diese Strommenge nur noch den tatsächlichen Monatsmittelwert des Marktwerts für Solarstrom (MWsolar). Der Wert MWsolar wird jedes Jahr anhand der von Januar bis Dezember festgestellten Marktwerte neu berechnet.

Die Berechnung der Einnahmen aus einer Solarstromanlage ist somit von ständig ändernden externen Randfaktoren abhängig und somit unkalkulierbarer und komplexer geworden. Wir haben uns deshalb aus Kapazitätsgründen entschlossen, den Vergütungsrechner nicht fortlaufend zu aktualisieren. Auch wäre zweifelhaft, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis stünde. Nach § 16 (1) Satz 3 EEG 2012 sind Netzbetreiber zur Zahlung von Abschlägen in angemessenen Umfang verpflichtet. Somit werden nach unseren Einschätzungen nur noch sehr wenige Anlagenbetreiber Einzelabrechnungen vorlegen und damit unseren Vergütungsrechner nutzen wollen.

Wir bieten allerdings gern weiterhin an, bei der Überprüfung von unklaren Endabrechnungen der Netzbetreiber zur Seite zu stehen.

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...