Ich nehme an, dass Sie eine PV-Anlage mit Netzwechselrichter betreiben und keine Inselanlage, die vom Stromnetz unabhängig ist.
Grundsätzlich sind Eigenerzeugungsanlagen wie eine PV-Anlage beim EVU anmeldepflichtig, wenn sie mit dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sind. Wenn ihr Netzwechselrichter in die Hausstromversorgung einspeist, ist er im Prinzip damit auch mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Gesetzlich geregelt ist das im EEG und in den diversen Technischen Anschlussbedingungen der EVU. Dies trifft auch zu, wenn Sie keine Einspeisevergütung vom EVU erhalten möchten.
Ganz anders stellt sich das dar, wenn Sie innerhalb der Hausstromversorgung ein so genanntes Inselnetz etablieren. Hierfür ist aber neben dem Netzwechselrichter auch noch ein Inselwechselrichter und, für den kontinuierlichen Betrieb, eine Batteriebank notwendig. In diesem Fall ist, vorausgesetzt, es werden keine Überschüsse von PV-Strom zurück ins Netz gespeist, keine Anmeldung erforderlich. Die Verhinderung einer Überschusseinspeisung lässt sich aber inzwischen relativ einfach durch eine Frrequenzabregelung des Netzwechselrichters realisieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Ulrich Jadke
www.solkonzept.de