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Strombezugskosten für den Eigenverbrauch einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 12, Jul 2012 in Photovoltaik von Anonym

Welche Strombezugkosten sind beim Eigenverbrauch anzusetzen?

Bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV Anlage, welche ersparte Strombezugskosten sind bei a) Privatperson b) Gewerbe anzusetzen? a) Wenn folgenden Vorrausetzungen erfüllt sind: Identität Erzeuger/Verbraucher, Kein öffentliches Netz, Räumlicher Zusammenhang der Anlage: 26 cent/kWh? Brutto Strompreis inklusive aller Strompreiskomponenten? Wenn Vorrausetzung nicht erfüllt sind, welcher Wert ist dann anzusetzen? Abzüglich geminderten EEG Umlage, KWK Aufschlag, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Stromsteuer b) Kleingewerbe, wenn folgenden Vorrausetzungen erfüllt sind: Identität Erzeuger/Verbraucher, Kein öffentliches Netz, Räumlicher Zusammenhang der Anlage: 19 cent/kWh netto Strompreis?

   

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Beantwortet 12, Jul 2012 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Bei der Privatperson vergleichen Sie die mögliche Einspeisevergütung, die Sie anstatt des Eigenverbrauchs erhalten würden plus Umsatzsteuer mit dem Bruttostrompreis aus dem Netz. Beim Gewerbe vergleichen Sie die Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Sind Umlagen zu zahlen, rechnen Sie diese zur zu vergleichenden Einspeisevergütung hinzu. Beim Kleingewerbe (Sie meinen vermutlich, wenn der Anlagenbetreiber sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt, also die Kleinunternehmerregelung wählt?), rechnen Sie insgesamt nur mit Bruttobeträgen.

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