Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal müssten Sie ja nachweisen, dass die Solarmodule Mindererträge aufweisen.
Fallen diese in den Zeitraum 2008//2009 mit der fehlerhaften Produktion sollte ein Austausch auch noch mit First Solar realisierbar sein.
Nicht hiervon betroffene Module sollten nicht einen derartigen Fehlertrag aufweisen.
Üblicherweise werden ja verschiedene Strings- Paneelfelder- ausgebildet worden sein, so dass eine vergleichende Messung der Strings Rückschluß auf die fehlerhaften Teilbereiche geben kann.
Offensichtlich mechanisch defekte Module lassen eventuell auch auf eine fehlerhafte Montage schließen.
Ist ein von First Solar freigegebenes Montagesystem verwendet worden?
Sind die in den damals geltenden Garantie- und Montagebedingungen von First Solar vorgegebenen Randparameter eingehalten?
Ist die Anlage gewartet worden?
Auch dies steht in den Garantiebedingungen von First Solar und die "schwimmende Montage" kann bei Nichtwartung ein Herabrutschen der Module und eine mechanische Zerstörung verursachen.
Ist der Solarteuer noch in der Gewährleistungszeit oder wurde die Anlage eigen montiert?
Das heisst, die Beweispflicht ist jetzt bei Ihnen und Sie müssen der Firma First Solar eindeutig nachweisen, dass das Modul fachgerecht betrieben wurde und einen Minderertrag aufweist.
Wenn eine Leistungsmessung der Module vor Ort ein solches Ergebnis nahelegt können Sie die Module von diversen Instituten "flashen" also prüfen lassen und damit Ihren Gewährleistungsanspruch an First Solar begründen.
Dazu müssten Sie dann natürlich beispielhaft verdächtige Module demontieren.
Dies ist in den Garantiebedingungen von First Solar ja auch eindeutig beschrieben.
Sie sollten sich die damaligen Garantiebedingungern von First Solar, die wahrscheinlich ja auch so weitergereicht worden sind, noch einmal genau anschauen.
Was hier ausgeschlossen wird ist auch schwer einforderbar.
Das Rechtliche wird Ihnen ein Fachanwalt sicherlich kompetenter erläutern können. Solange First Solar keine Insolvenz angemeldet hat, muss aber bei eindeutigem Nachweis eine Nachbesserung erfolgen.
Nur haben Sie die Kosten bis dahin wenn es um einen Klageweg geht vorzustrecken und wenn keine Rechtschutzversicherung besteht kann dies besonders für die Leistungsmessungen ("Flashmessungen") je nach Anlagengrösse kostenintensiv werden.
Ein weiteres Problem kann auch werden, dass ggf. gar keine gleichen Module mehr von First Solar verfügbar sind so dass diese Ihnen dann ggf. nur eine Ausgleichzahlung anbieten werden.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen hier eventuell keine wirklich neuen Erkenntnisse geben konnte.
Jedoch ist eine weitergehende Ferndiagnose mit den gegebenen Informationen fundiert nicht möglich.
Sonnige Grüsse
Erik Liebert