Alle Anlagen auch mit einer Größe von nur 0,1kWp müssen über das sog. Einspeisemanagement (ESM) verfügen, wenn Anspruch auf die Einspeisevergütung angestrebt wird. Das heisst die Anlage kann auch ohne das ESM betrieben werden, doch sie verliert das Recht auf eine Einspeisevergütung, solange dieser Verstoß (kein ESM) besteht.
Somit gibt es entsprechend des EEG §6 Abs.2 für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung <30kWp entweder die Möglichkeit diese mit Vorrichtungen zur Leistungsreduzierung auszustatten oder die Leistung dauerhaft auf 70% zu begrenzen.
Welche Ertragsverluste bei dauerhafter Reduzierung einer optimal nach Süden ausgerichteten Anlage entstehe, können Sie in diesem Beitrag lesen:
http://www.elektrotechnik.vogel.de/solartechnik/articles/364108/
Die Möglichkeit ferngesteuert Leistung zu reduzieren haben bereits die meisten Wechselrichter von Haus aus oder es ist ein zusätzliches Relais dazu notwendig, doch die Kosten sind an dieser Stelle annehmbar. Schwierig wird es mit dem Gerät, welches das Signal zur Leistungsreduzierung abgibt, der sog. Rundsteuerempfänger. Dieser wird vom Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann je nach dem zwischen 250€ und 1000€ kosten oder mit jährlichen Abschlägen behaftet sein.
Wenn ein Rundsteuerempfänger einem unwirtschaftlich erscheint, können auch Produkte wie Sunny Home Manager oder SolarLog eingesetzt werden, die die Einspeiseleistung auf 70% nicht am Wechselrichter reduzieren, sondern am Netzanschlusspunkt. D.h. hier kann noch der Haushalt/Betrieb die Leistung für sich nutzen, bevor diese abgeriegelt wird.
Herzliche Grüße
Dieter Esau