Im Falle, dass Mängel an ihrer Solaranlage auftreten, sollten sie
sich so schnell wie möglich an eine Fachkraft wenden.
Ertragsausfälle können sich schnell negativ zu Buche schlagen.
Deshalb rate ich zu regelmäßiger Kontrolle der Ertragsdaten - dies kann größeren Schaden
abwenden. Auf der Seite SFV-Ertragsdatenbank (siehe Startseite
www.pv-ertraege.de) kann man zum Vergleich die Ertragsdaten der letzten
Monate und Jahre im jeweiligen PLZ-Bereich aufrufen.
Wenn die Mängelanzeige innerhalb der ersten 6 Monate nach
Installation erfolgt, liegt laut BGB § 476 die Schadens-Beweislast in den
Händen des Verkäufers. Grundsätzlich endet die gesetzliche
Gewährleistungspflicht nach 2 Jahren (§ 438 BGB).
Nach Ablauf dieser 2 Jahre ist der Verkäufer/Installateur der Anlage nach wie vor
erster Ansprechpartner. Sollten Reparaturen an ihren Solarmodulen
oder Wechselrichtern notwendig sein, so muss der Installateur die
Ansprüche auf Garantie gegenüber dem Hersteller der jeweiligen
Bauteile durchsetzen. Alle weiteren Reparaturen werden auf Kosten des Eigentümers
durchgeführt.