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Gewährleistung bei Leistungsabweichung der Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 6, Feb 2013 in Photovoltaik von Anonym

Minderleistung in der Gewährleistung - welche Leistungsabweichung muss ich aktzeptieren?

Ich habe vor ca. einem Jahr eine PV-Anlage gekauft. Nun stellte sich bei einer Stichprobenartigen Messung im Institut heraus, dass 7 von 20 Module eine Leistung von -3 bis - 6% zur Angabe auf dem Datenblatt haben. Laut diesem haben die Module 195w +3%. Nun zu meiner konkreten Frage: Welche hinnehmbare Leistungsabweichung muss ich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung akzeptieren ?

   

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Beantwortet 11, Feb 2013 von Gerwin Dreesmann (24 Punkte)

Es kommt darauf an was Sie im Kaufvertrag vereinbart haben. Sollten die Angaben des Datenblatts von Ihrem Verkäufer zugesichert sein so haben Sie Anspruch auf 195W zum Lieferzeitpunkt. Wenn die Module zum Lieferzeitpunkt nicht vermessern wurden, ist anzunehmen dass Sie schon damals -3 bis -6% weniger Leistung hatten. Hier müssen Sie allerdings die Messungenauigkeit der Labormessung noch berücksichtigen. Diese kann Ihnen das Labor mitteilen. Ein weitere Degradation von 0,5% bei kristallinen Modulen würde ich sicherheitshalber auch noch abziehen. In der Praxis würde ich mit den Laborergebnissen den Verkäufer konfrontieren und eine unbürokratische Lösung einfordern. Sei es eine Kaufpreisminderung, die Installation eines weiteren Moduls oder ähnliches.

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