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Austausch von defekten Modulen

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Eingestellt 23, Jan 2013 in Photovoltaik von Anonym

Darf man Module austauschen, wenn sie defekt sind?

Eine 4 KWp Anlage hat eine enormen Leistungsabfall durch aufgetretene Hotspots. Es sind fast alle Module betroffen. Darf man die ganze Anlage (auch Wechselrichter) austauschen, ohne dem EVU etwas zu melden, wenn die Anlagengröße gleich bleibt? Baujahr war 1999.

   

1 Antwort

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Beantwortet 24, Jan 2013 von Johann Lorenz (22 Punkte)

Das EEG, § 3 Nr 5 besagt: „Inbetriebnahme“[.....] in Betrieb gesetzt wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme". Somit dürfte nach EEG der Ersatz der Module und ggf. auch WR keine negativen Folgen haben. Vorsichtshalber jedoch die Geschäfts-/Vertragsbedingungen mit dem EVU (falls vorhanden) prüfen, hinsichtlich bestehender, abweichender Vertragstinhalte. Die Module sind ggf. nicht mehr in identischer Leistungsklasse marktüblich verfügbar. Eine wesentlich höhere Leistungsklasse mit identischer Modulanzahl wird jedoch sicherlich Nachfragen des EVU am Jahresende mit sich bringen, da der spezifische Anlagenertrag zu hoch wird! Beste Lösung (bei dieser geringen Anlagengröße): Gespräch mit EVU und 'Absegnung einer Neuanlage/veränderter Komponenten'.

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