Ausgangslage: PV-Anlage auf kommunalen Dachflächen sind per Dachnutzungsvertrag und Pachtzahlungen an die Kommune geplant. Die Kommune soll vom Anlagenbetreiber im Rahmen der Direktvermarktung einen Teil des PV-Stroms zum direkten Verbrauch im gleichen Objekt beziehen. Dafür soll ein Stromliefervertrag geschlossen werden.
Fragen:
- wird der Anlagenbetreiber dann zum Energieversorger?
- dürfen die Laufzeiten für die Stromlieferung die gestzlichen 2 Jahre übersteigen?
- kann eine individuelle Laufzeit (idealerweise über die gesamte Betriebsdauer der Anlagen) vereinbart werden oder ist dieser Punkt anfechtbar?
Für den wirtschaftlichen Betrieb ist es nur sinnvoll, den Eigenverbrauch des Eigentümers langfristig kalkulieren zu können.