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Netzbetreiber verweigert Zahlung - Clearingstelle kontaktieren

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Eingestellt 6, Okt 2012 in Photovoltaik von Anonym

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Netzbetreiber die Zahlung verweigert?

Der Netzbetreiber lehnt es ab, für den Zeitraum der Inbetriebnahme (28. März 2012) bis Datum der Zählerstellung am 22.05.2012 für die entgangene Einspeisung eine Vergütung zu zahlen, obwohl die Verzögerung durch seinen verpäteten Zählereinbau verursacht wurde. Es wird stattdessen ein gültiges Gutachten für den Zeitraum verlangt. Fragen: 1) Ist dies gerechtfertigt, wenn ja, warum? 2) Wenn nein, wie kann ich dies begründen? 3) Wenn ja, welche Gutachter kommen für eine Kleinanlage (10 KWp) in Frage? Vielen Dank

   

1 Antwort

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Beantwortet 19, Okt 2012 von Wilhelm Uhlenberg (14 Punkte)

Der bockige Netzbetreiber kann sich auf den hier umrissenen Standpunkt stellen und den Nachweis der bislang zählertechnisch nicht erfassten Energieerträge durch einen öbuv. Sachverständigen verlangen. Dies ist eindeutig unwirtschaftlich, weil die Kosten für den Nachweis (Sachverständigengutachten) die Höhe des strittigen Betrages von knapp zwei Monaten übersteigen wird. Ich würde dieses Problem der Clearingstelle (bzw. Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur) melden und darum bitten, hier moderierend einzugreifen. 1. es ist zwar nicht gerechtfertigt aber dennoch möglich und rechtens so vorzugehen. Denn der Nachweis ließe sich ja auch rückwärts rechnen aus der jetzigen Betriebszeit der Anlage (bildet die Objekteigenschaft und Lage ab) und den bekannten Wetterverläufen der Periode 28.3.-22.5. Öbuv. Gutachter kostetn rund 1000 € pro Tag Arbeit. Die Forderung dürfte sich darunter bewegen. Hoffe man findet sinnvoll zueinander ohne auf diesen formellen Nachweis zu pochen.

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